Bürgersteige sind für Fußgänger da
Das spanische Straßenverkehrsamt (DGT) hat eine neue Kampagne gestartet, um daran zu erinnern, dass Bürgersteige für Fahrradfahrer und Scooterfahrer verboten sind. Bis zum 7.November werden hier verstärkt Kontrollen durchgeführt. Das Fahren auf Bürgersteigen mit sogenannten “Fahrzeugen der persönlichen Mobilität” ist nach dem spanischen Straßenverkehrsgesetz nicht erlaubt und wird mit einer Strafe von bis zu 200 Euro geahndet.
Die DGT erinnert daran, dass Scooter nur von einer Person gelenkt werden dürfen und für den Fahrer dieselben Alkoholwerte wie für Autofahrer gelten. Außerdem ist es verboten, während der Fahrt Kopfhörer, Mobiltelefone oder andere Geräte zu benutzen. Verantwortlich bei einem Unfall ist der Fahrer, bei Minderjährigen die Eltern.
“In der Realität halten sich nicht alle Nutzer an das Verbot, zum Teil aus Unwissenheit”, heißt es vonseiten der DGT. Aber das Fahren von Scootern auf Gehsteigen führe nicht nur zu Beschwerden, sondern ist auch für Fußgänger gefährlich und habe in einigen Fällen zu Unfällen geführt, so die DGT weiter. Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 wurden in der Provinz Málaga 86 Unfälle mit Fahrrädern und 35 Unfälle mit Scootern auf Bürgersteigen registriert.
Parallel zur Kontrolle hat die DGT eine neue Kommunikationskampagne gestartet, mit der sie daran erinnern will, dass die Gehwege ein exklusiver Raum für Fußgänger sind. Mit dem Slogan “No pasa” und dem Hashtag #HagamosAcera ist die Kampagne auf Bussen in Málaga, Madrid, Sevilla, Valencia und Saragossa zu sehen, dazu kommen Radiospots und Beiträge für digitale Medien und soziale Netzwerke.
Quellen: DGT, Diario SUR