Umweltzone Málaga Stadt
Die Umweltzone (ZBE) von Málaga ist am Samstag, den 30. November, offiziell in Kraft getreten, nachdem die entsprechende Verordnung im Amtsblatt der Provinz (BOP) veröffentlicht wurde.
Im ersten Jahr werden keine Bußgelder verhängt, sodass bis zum 30. November 2025 keine Sanktionen zu befürchten sind.
Ab 2026 dürfen jedoch Fahrzeuge ohne Umweltplakette (die ältesten Modelle) aus anderen Gemeinden nicht mehr in der Umweltzone fahren.
Fahrzeuge in Málaga vorerst von Einschränkungen ausgenommen
Fahrzeuge mit Zulassung in Málaga Stadt sind bis auf Weiteres von den Einschränkungen ausgenommen. Dies gilt voraussichtlich noch vier bis fünf Jahre, bis strengere Regeln eingeführt werden.
Allerdings verlieren ab dem 1. Januar 2025 gebrauchte Fahrzeuge ohne Plakette, die innerhalb der Stadt verkauft werden, das Recht, in der Umweltzone zu fahren – ebenso wie Fahrzeuge mit Plakette B ab 2027. Nur bisherige Besitzer solcher Autos dürfen diese weiterhin in der Umweltzone nutzen.
Angesichts der neuen Regelung handeln viele Pendler aus dem Umland, deren ältere Fahrzeuge für den Arbeitsweg unerlässlich sind. Häufig handelt es sich auch um Einwohner Málagas, deren Fahrzeuge bislang in anderen Gemeinden registriert waren.
Besonders betroffen sind nach Angaben der spanischen Tageszeitung Diario SUR Bewohner aus dem Einzugsgebiet wie Alhaurín de la Torre, Cártama, Rincón de la Victoria und Casabermeja, die täglich zur Arbeit ins Stadtzentrum pendeln.
Die Autos werden entweder auf eigene Adressen, auf Familien- oder Freundesadressen oder auf Firmensitze in Málaga Stadt registriert. Insgesamt wurden dadurch bisher mehr als 2.000 Fahrzeuge in Málaga angemeldet
Alle Infos zum aktuellen Stand in den einzelnen Gemeinden in der Provinz Málaga gibt es unter diesem Link.
Quelle: Diario SUR