Deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik dürfen ausreisen
In Andalusien haben die Kontrollen bei der Ein- und Ausreise in die Region begonnen. Nach Angaben der spanischen Tageszeitung Málaga Hoy werden am Wochenende Beamte der spanischen Nationalpolizei sowie der Guardia Civil an 500 Kontrollpunkten in der Region im Einsatz sein, darunter auch an Bahnhöfen und Flughäfen. Eine Einreise von einer spanischen autonomen Region nach Andalusien oder eine Ausreise in eine andere Region ist bis zum 9. November nur unter Ausnahmebedingungen und nachweisbaren Gründen möglich. Die Ausnahmen wurden gestern im andalusischen Amtsblatt BOJA veröffentlicht.
Die Ausnahmen im Überblick
- Besuch von Krankenhäusern und Gesundheitszentren
- Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen oder legalen Verpflichtungen
- Besuch von Universitäten und Bildungseinrichtungen, einschließlich Schule und Kindergarten
- Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an den Ort der Familie
- Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, Menschen mit Behinderungen
- Reisen zu Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie erforderliche oder dringende Vorsprache bei öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen
- Erneuerung von Genehmigungen und offiziellen Dokumenten sowie andere nicht unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge
- Durchführung von offiziellen Prüfungen oder Tests, die nicht aufgeschoben werden können
- Reisen von Athleten, Trainern und Schiedsrichtern für Durchführung von föderalen Sportaktivitäten offizieller Wettbewerbe, die ordnungsgemäß akkreditiert sind mittels einer Sportlizenz oder eines Verbandsausweises
- Aufgrund höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit
- Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist
Reisen innerhalb der Provinzen Andalusiens und Transit sind grundsätzlich möglich, sofern man nicht in ein abgeriegeltes Gebiet reisen möchte. Mehr Informationen dazu gibt es in diesem Artikel.
Information des deutschen Konsulats in Málaga
Das deutsche Konsulat in Málaga hat aufgrund der Situation viele Anfragen im Zusammenhang mit Reisen nach Deutschland erhalten. Bezugnehmend auf das andalusische Amtsblatt BOJA, gibt Konsul Arnulf Braun folgende Auskünfte: “Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich. Die gesamte Situation ist aber volatil, weitere Beschränkungen sind nicht auszuschließen.”
Situation auf den Flughäfen
Ein wichtiger Punkt: Die Grenzschließungen sind innerspanisch, das heißt, sie bestehen zwischen Andalusien und den angrenzenden autonomen Regionen. Nach Angaben des öffentlichen spanischen TV-Senders RTVE ist eine Einreise per Flugzeug aus dem Ausland möglich. Hier muss zuvor das Formular im Spain-Travel-Health-Portal ausgefüllt und bei der Einreise vorgezeigt werden. Innerhalb der Region, also auch in Andalusien, müssen sich die Besucher dann aber an die jeweils vorgeschriebenen Bestimmungen halten und im Falle einer Kontrolle einen triftigen Grund für ihren Aufenthalt nachweisen können.
Die spanische Flughafengesellschaft AENA hat am Freitag in den sozialen Medien darauf hingewiesen, dass der Betrieb an den andalusischen Flughäfen weitestgehend normal verläuft und Flüge aus dem Ausland, auch aus Deutschland, ankommen. Aena rät aber in jedem Fall, sich vor dem Flug nach oder von Spanien bei seiner Fluglinie zu informieren.
Konsul Braun verweist auch auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, welches derzeit vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien warnt. Weitere Informationen gibt es auch auf der gemeinsamen Homepage der deutschen Vertretungen in Spanien.
Quellen: Málaga Hoy, RTVE.