Spanisches Finanzministerium stellt klar: Keine Steuerpflicht für private Bizum-Zahlungen ab 2026

Nur Unternehmen und Selbstständige sind betroffen – Falschmeldungen kursieren in sozialen Netzwerken und verunsichern die Nutzer

Mit Bizum bezahlen, Bizum Zahlungen in Spanien
Zahlungen via Bizum sind in Spanien sehr beliebt und einfach.

Bizum Zahlungen in Spanien

Entgegen zahlreicher Falschmeldungen in sozialen Medien müssen Privatpersonen ab 2026 keine Bizum-Zahlungen an Freunde oder Familienmitglieder bei der Steuer angeben.

Das spanische Finanzministerium und die Steuerbehörde (Agencia Tributaria) haben erneut betont, dass sich die neue Meldepflicht ausschließlich auf Unternehmer und Freiberufler bezieht, die das Sofortzahlungssystem Bizum geschäftlich nutzen.

In den vergangenen Tagen hatten Posts in sozialen Netzwerken behauptet, dass ab Januar 2026 jede Transaktion per Bizum – auch zwischen Privatpersonen – als steuerpflichtige Schenkung gelten könne.

Ein viel-geteilter Beitrag auf dem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter) etwa warnte, Eltern müssten Geldüberweisungen an ihre Kinder künftig als Spende deklarieren. Diese Behauptungen seien laut Finanzministerium „falsch und irreführend„.

Tatsächlich schreibt das im April 2025 verabschiedete Königliche Dekret 253/2025 lediglich vor, dass Banken und Zahlungsplattformen ab Februar 2026 monatlich zusammengefasste Umsatzdaten von Unternehmen und Selbstständigen an die Steuerbehörde melden müssen.

Die Regelung betrifft somit nur Geschäftskonten, über die Zahlungen für wirtschaftliche Tätigkeiten abgewickelt werden.

Private Überweisungen, etwa zwischen Familienmitgliedern oder Freunden, bleiben davon unberührt. „Wenn Eltern ihrem Sohn 300 Euro über Bizum schicken, um bei der Miete zu helfen, müssen sie das nicht erklären“, so ein Sprecher der Steuerbehörde.

Falsche Informationen verbreitet

Carlos Cruzado, Präsident des Verbandes der Steuertechniker Gestha, erklärte gegenüber VerificaRTVE, dass die Verbreitung gegenteiliger Behauptungen „Desinformation“ sei.

Zwar könne in bestimmten Fällen eine Zahlung zwischen Privatpersonen tatsächlich als Schenkung gelten – etwa bei regelmäßig hohen Beträgen oder wirtschaftlicher Absicht –, doch das sei unabhängig vom genutzten Zahlungsmittel. „Nicht die Bank meldet solche Vorgänge, sondern der Steuerpflichtige selbst, wenn eine echte Schenkung vorliegt“, betonte Cruzado.

Die spanische Steuerbehörde AEAT stellt klar, dass die Meldepflicht der Banken sich auf Geschäftsvorgänge beschränkt und keinerlei Auswirkungen auf private Bizum-Transaktionen hat.

Ziel sei es, die Nachvollziehbarkeit geschäftlicher Umsätze zu verbessern, nicht aber, den Zahlungsverkehr von Privatpersonen zu überwachen.

Quellen: La Moncloa, RTVE, Cadena SER

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein