Liegestuhl reservieren an Stränden der östlichen Costa del Sol – das sind die Bußgelder

Einige Orte verbieten das frühe Reservieren von Strandplätzen – Strafen bis 750 Euro möglich

Torrox Strände
In Torrox werden abgelegte Gegenstände von den Behörden entfernt. Foto: Ayuntamiento de Torrox

Bußgeld Liegestuhl reservieren Málaga

Die traditionelle Praxis, schon frühmorgens Liegestühle, Sonnenschirme oder Handtücher am Strand zu platzieren, um sich einen Lieblingsplatz zu sichern, ist in Teilen der östlichen Costa del Sol seit einigen Jahren verboten.

Zahlreiche Gemeinden der Axarquía, darunter Rincón de la Victoria, Torrox, Nerja, Algarrobo und Vélez-Málaga mit Torre del Mar, haben diese Regelungen in ihren kommunalen Satzungen verankert und verhängen Bußgelder bei Verstößen.

Die Verordnung zur Reservierung von Strandplätzen verbietet es, Strandutensilien unbeaufsichtigt zu hinterlassen, um einen Bereich länger als eine Stunde zu blockieren.

In Rincón de la Victoria, wo das Verbot seit 2020 in Kraft ist, reichen die Bußgelder von 60 bis 750 Euro.

In Torrox drohen Strafen von 30 bis 300 Euro, ergänzt durch eine Gebühr von 30 Euro, wenn abgelegte Gegenstände von den Behörden entfernt werden.

Die Besitzer haben dann zwei Wochen Zeit, ihre Sachen abzuholen, bevor diese als Müll eingestuft werden.

Auch Nerja und Algarrobo regeln in ihren jeweiligen Strandnutzungsverordnungen diese Praxis. Dort ist es ebenfalls untersagt, Sonnenschirme, Stühle oder andere Gegenstände vor 8 Uhr morgens ohne Anwesenheit des Eigentümers zu belassen, um Plätze zu reservieren.

Auch hier fallen Bußgelder ab 30 Euro an, plus 30 Euro Gebühr bei der Abholung von entfernten Gegenständen.

Der Zweck dieser Maßnahmen, wie der Bürgermeister von Torrox, Óscar Medina, im vergangenen Sommer erklärte, ist nicht die Einnahmesteigerung, sondern die Bekämpfung eines als „unkultiviert“ angesehenen Verhaltens, das den freien Zugang zu den Stränden einschränkt.

Quellen: Málaga HOY, Ayuntamiento de Torrox

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