Verstoß beim Check-in: Hotel in Spanien kassiert Strafe für Ausweisscan

Datenschutzbehörde AEPD verhängt Strafe über 5.400 Euro – Praxis gilt als unzulässig

Datenschutz Spanien Hotel

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Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat ein Hotel in Gerona (Katalonien) wegen eines Datenschutzverstoßes mit einem Bußgeld von 9.000 Euro belegt – das durch schnelle Zahlung und Schuldeingeständnis auf 5.400 Euro reduziert wurde.

Grund war die Praxis, beim Check-in den Personalausweis eines Gastes einzuscannen, obwohl dies laut geltender Vorschriften unzulässig ist.

Die AEPD stellt klar: Die Verpflichtung von Hotels, bestimmte Daten gemäß dem neuen Gästeregister laut dem Real Decreto 933/2021 zu erfassen, bedeutet nicht, dass komplette Kopien oder Scans von Ausweisdokumenten zulässig sind.

Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung

Ein Gast des Hotels hatte sich geweigert, seinen Ausweis scannen zu lassen, woraufhin die Mitarbeiter seine Daten manuell über den Computer übernahmen.

Dennoch reichte er eine formelle Beschwerde bei der AEPD ein. Diese stellte fest, dass die Maßnahme einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung darstellt, da ein kompletter Scan mehr Informationen als notwendig enthält – etwa das Foto, das Ablaufdatum, die CAN-Nummer oder die Namen der Eltern.

Zudem sei die Gefahr eines Identitätsdiebstahls durch unnötige Kopien erhöht. Das vollständige Abbild eines Ausweises müsse vermieden oder zumindest wirksam abgesichert werden, so die AEPD in ihrer offiziellen Begründung.

Keine Pflicht zur Kopie – nur bestimmte Angaben erlaubt

Die AEPD betonte, dass für den gesetzlich geforderten Datensatz nur folgende Angaben notwendig sind:

  • Vor- und Nachname
  • Ausweis- oder Passnummer
  • Art des Dokuments
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Nummer des Ausweises (sofern erforderlich)

Ein vollständiges Abbild oder eine Kopie des Ausweisdokuments sei hingegen nicht erforderlich und datenschutzrechtlich nicht gerechtfertigt – selbst wenn es darum gehe, Daten an Sicherheitsbehörden zu übermitteln.

Weitere Beschwerden und Sanktionen möglich

Laut Medienberichten gehen bei der Datenschutzbehörde seit Monaten zahlreiche Beschwerden wegen ähnlicher Praktiken ein.

Die AEPD hat bereits mehrere Hotels mit empfindlichen Geldstrafen belegt, weil sie Ausweise kopierten oder scannten – eine Routine, die laut Experten nicht nur rechtswidrig, sondern auch geschäftsschädigend ist.

Verbraucher in Spanien sind nicht verpflichtet, ihren Ausweis beim Hotel-Check-in scannen oder kopieren zu lassen. Die Vorlage zur Einsicht reicht aus.

Wer sich trotzdem unter Druck gesetzt fühlt, kann die AEPD einschalten.

Quellen: Diario AS, La Vanguardia, Hosteltur, AEPD.

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