Neue Bestimmungen für Einreise nach Deutschland in Kraft

Ab heute, 14. Januar gelten neue Regeln. Einreise aus Hochinzidenzländern nur noch mit negativem Test möglich

Einreise nach Deutschland von Spanien

Bei Hochinzidenz-Ländern ist ein Vorabtest Pflicht

Die Bundesregierung hat neue Bestimmungen bezüglich der Einreise nach Deutschland aus Risikoländern bekanntgegeben. Die Bestimmungen treten ab heute, 14. Januar in Kraft. Unterschieden wird dabei zwischen der Einreise aus

  • Risikogebieten: Gebiete, für die das Bundesgesundheitsministerium ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt hat.
  • Hochinzidenzgebieten (Hochrisikogebieten): Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt.
  • Virusvariantengebieten: Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind wie Südafrika oder Großbritannien.

Für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten gilt dabei ab sofort eine Testpflicht vor Abflug. Nach heutigem Stand (14. Januar) wären sowohl Spanien wie auch die Region Andalusien Hochrisikogebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200. In Andalusien lag diese am 14. Januar bei 265. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Die aktuelle Einstufung ist am besten jeweils aktuell auf der Seite des deutschen Robert-Koch-Instituts nachzulesen. Dort ist Spanien bisher (16. Januar 2021) allerdings lediglich als Risikogebiet vermerkt.

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Quelle: Bundesgesundheitsministerium.

Der Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise gemacht worden sein. Das Testergebnis muss auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. In der neuen Einreiseverordnung heißt es außerdem, dass das negative Testergebnis der Fluggesellschaft vor Abflug vorgelegt werden muss, das heisst, vor Einsteigen in das Flugzeug noch am Abflugsort kontrolliert wird. Wer mit dem Auto nach Deutschland einreist, muss den negativen Corona-Test wiederum gegebenenfalls bei einer Polizeikontrolle an der Grenze vorzeigen können.

Die neuen Regeln sollen mindestens bis Ende März 2021 gelten. In der Verordnung gibt es wie bisher einige Ausnahmen von der Testpflicht, so etwa für Transitpassagiere oder Berufspendler.

Digitale Einreiseanmeldung bleibt erforderlich

Bei der Einreise aus allen Risikogebieten ist wie bisher auch bei der Einreise die Mitführung einer digitalen Einreiseanmeldung erforderlich. Wörtlich heisst es in der Information des Auswärtigen Amtes: „Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.“

Wichtig: Die neue Testpflicht vor der Abreise hebt die Quarantänepflicht in Deutschland (außer Nordrhein-Westfalen) nicht auf. Nach wie vor gilt, dass Einreisende aus Spanien nach Deutschland für zehn Tage in Quarantäne müssen. Diese kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen PCR-Test aufgehoben werden. „Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage“, meinte dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Quelle: Auswärtiges Amt

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