Das müssen Einreisende aus Spanien beachten
Ab diesem Sonntag, 1. August, müssen alle Reisenden ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – unabhängig davon, ob sie aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet kommen und auch unabhängig von der Art des Verkehrsmittels, also ob sie per Flugzeug, Auto oder Bahn einreisen. Das sind die wichtigsten Neuerungen der Coronaverordnung, die die Bundesregierung am Freitag beschlossen hat.
Für Reisende, die aus dem Hochrisikogebiet Spanien zurückkommen, gibt es zunächst keine Änderungen. Vor dem Einsteigen ins Flugzeug muss wie bisher entweder eine Impf- oder Genesenenbescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Als Nachweis gilt ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden.
Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss nach einem Aufenthalt in Spanien bei der Rückreise nach Deutschland weiterhin zehn Tage in Quarantäne. Am fünften Tag kann man sich mit einem PCR-Test freitesten. Neu ist lediglich, dass jetzt Kinder unter 12 Jahren von der Nachweispflicht befreit sind. Bisher galt es eine Altersgrenze von 6 Jahren. Von der Quarantänepflicht wird für Kinder allerdings keine Ausnahme gemacht. Sie müssen bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet wie Spanien ebenfalls für zehn Tage in Quarantäne. Allerdings endet diese für Kinder unter 12 Jahren nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums fünf Tage nach der Einreise automatisch.
Die Regelungen für Reiserückkehrer im Überblick
Neu ist auch, dass es nicht mehr einfache Hochrisikogebiete, sondern nur noch Hochrisiko- und Virusvariantengebiete geben wird. Ein Land oder eine Region wird in die erstgenannte Kategorie eingestuft, wenn unter anderem die Sieben-Tage-Inzidenz 100 Coronafälle auf 100.000 Einwohner überschreitet. Allerdings werden auch andere Kriterien berücksichtigt.
Vor der Einreise nach Deutschland muss man sich wie bisher auch unter dem Portal www.einreiseanmeldung.de anmelden. Flugreisende müssen der Airline den Geimpft/Getestet oder Genesenen-Nachweis schon vor Abflug zeigen. In grenzüberschreitenden Zügen soll eine Kontrolle auch während der Fahrt möglich sein, Kontrollen einreisender Autos an den Grenzen sind stichprobenartig geplant.
Achtung: Wer aus Spanien mit dem Auto über Frankreich zurückfährt, muss die Einreisebestimmungen für Frankreich beachten. Auch Frankreich verlangt von Einreisenden ab zwölf Jahren einen Nachweis über die vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test.
Reiserückkehrer, die sich nicht an die neuen Corona-Regeln halten, müssen laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Quelle: Robert Koch Institut, Bundesgesundheitsministerium.