Waldbrandgefahr in Andalusien: Ab 1. Juni gilt Grillverbot in Waldnähe

Grillverbot Wald Andalusien
Foto: Junta de Andalucía

Vom 1. Juni bis zum 15. Oktober tritt in Andalusien das jährliche Verbot für Grillfeuer und landwirtschaftliche Verbrennungen in Kraft.

Die Maßnahme betrifft sowohl Wälder als auch deren direkte Umgebung – also Gebiete in einem Umkreis von 400 Metern zu Waldflächen. Auch das Befahren dieser Zonen mit motorisierten Fahrzeugen ist untersagt.

Die Agentur für Notfälle in Andalusien (EMA), die dem Innenministerium der andalusischen Landesregierung (Junta de Andalucía) unterstellt ist, verweist auf die hohe Brandgefahr in den Sommermonaten.

Die Regelungen basieren auf einem Dekret aus dem Jahr 2009, das die Verbote dauerhaft für jede Brandsaison vorsieht.

Nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Genehmigung der Regierung dürfen bestimmte Aktivitäten stattfinden – etwa Grillen in genehmigten touristischen Einrichtungen, Essenszubereitung in Kinderlagern oder der Betrieb traditioneller Kohleöfen.

Auch für motorisierte Fahrten gibt es Ausnahmen: Zulässig sind unter anderem Notdienste, genehmigte Ökotourismus-Angebote oder Prozessionen. Die Polizei wird laut dem zuständigen Innenminister Antonio Sanz verstärkt kontrollieren, um die Einhaltung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Junta appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit dem Naturraum umzugehen. Bei Rauch- oder Feuerbeobachtungen sollte umgehend die Notrufnummer 112 gewählt werden.

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