Illegale Ferienwohnungen: die Provinz Málaga rückt in den Fokus der Behörden

Zahl nicht genehmigter Unterkünfte steigt deutlich – Regierung ordnet Löschung tausender Inserate an

Illegale Ferienwohnungen in Málaga

Illegale Ferienwohnungen in Málaga

Málaga gehört zu den am stärksten betroffenen Städten im spanienweiten Vorgehen gegen illegale Ferien- und Saisonvermietungen.

Nach Angaben des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadtentwicklung (MIVAU) wurden in der Stadt 1.845 Unterkünfte als illegal eingestuft.

Die entsprechenden Inserate müssen von den Online-Plattformen entfernt werden. Gegenüber September 2025, als noch 1.471 Fälle gezählt wurden, ist die Zahl damit deutlich gestiegen.

Besonders betroffen sind das historische Zentrum und angrenzende Viertel. Dort verdrängen Kurzzeitvermietungen zunehmend den klassischen Mietwohnungsmarkt, verteuern die Mieten und verringern das Angebot an dauerhaftem Wohnraum für Einheimische.

In stark touristisch geprägten Zonen verändert sich zudem die Struktur des lokalen Handels, der sich immer stärker an Besucher richtet.

Nach Angaben des Ministeriums hatten die meisten beanstandeten Wohnungen zwar die seit Juli vorgeschriebene Registrierungsnummer beantragt, erfüllten jedoch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Ihre Inserate müssen daher zwingend gelöscht werden.

Provinz Málaga landesweit stark vertreten

Auch auf Provinzebene zeigt sich das Ausmaß deutlich. Sieben Gemeinden aus der Provinz Málaga zählen zu den 20 Kommunen Spaniens mit den meisten widerrufenen Genehmigungen.

Dazu gehören Marbella mit 2.993 Fällen, Málaga-Stadt mit 1.845, Benalmádena (1.003), Fuengirola (719), Mijas (664), Torremolinos (617) und Estepona (505).

Andalusien führt den Regionalvergleich an

Spanienweit hat das Ministerium für Wohnungsbau die Entfernung von 86.275 Inseraten angeordnet.

Die Rangliste der Städte wird von Madrid mit 5.344 Fällen angeführt, gefolgt von Barcelona (5.005). Auf Platz drei liegt Marbella (2.993), dahinter folgen Sevilla (2.659), Valencia (1.874) und Málaga-Stadt.

Auffällig ist dabei die Situation in der Autonomen Gemeinschaft Madrid: Dort entfallen 83 Prozent der Anträge auf Saisonvermietungen. Nach Einschätzung des Ministeriums handelt es sich häufig um reguläre Mietwohnungen, die über kurzfristige Modelle angeboten werden, um die Vorgaben des Wohnungsgesetzes zu umgehen.

Bei den autonomen Gemeinschaften liegt Andalusien deutlich an der Spitze. Dort wurden zuletzt 21.872 illegale touristische und saisonale Vermietungen registriert.

Damit vereint die Region rund ein Viertel aller beanstandeten Ferienwohnungen in Spanien auf sich – mit der Provinz Málaga als einem der zentralen Brennpunkte.

Seit Einführung des zentralen Registers für Kurzzeitvermietungen im vergangenen Sommer sind spanienweit 412.253 Anträge eingegangen.

Rund 320.620 davon (78 Prozent) betreffen touristische Vermietungen, während 91.608 Anträge (22 Prozent) auf Saisonvermietungen entfallen.

Nur wer im Register geführt wird und alle Voraussetzungen erfüllt, darf seine Immobilie legal anbieten.

Quellen: Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana (MIVAU), Cadena SER, El País, El Mundo

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