Sicherheitsregeln auf dem Meer in Málaga
Vergangene Woche trat in der Provinz Málaga ein umfangreiches neues Regelwerk in Kraft, das die Nutzung von Schiffen, Freizeitbooten und anderen Sportgeräten auf dem Meer regulieren soll. Die Regeln wurden am 15. Februar im Amtsblatt der Provinz Málaga (BOP) veröffentlicht.
Die erste Sicherheitsregel, die man wissen sollte: Der Badebereich wird bis zu einer Entfernung von 200 Metern ausgewiesen.
Navigationseinschränkungen
- Kanus, Kajaks, Paddleboards und Tretboote: Diese können zwischen 50 und 200 Metern von der Küste entfernt navigieren, wenn sie gemietet sind. Private Boote oder solche in Begleitung eines Ausbilders dürfen das Badegebiet um höchstens 500 Meter überschreiten. Tretboote, Windsurfer und Kitesurfer dürfen sich nicht weiter als eine halbe Seemeile (926 Meter) von der Küste entfernen.
- Jetskis: Diese müssen 100 Meter von Schiffen, Booten und anderen Fahrzeugen entfernt bleiben und die minimalen Sicherheitsabstände einhalten, die von den maritimen Behörden festgelegt wurden. Sie dürfen nicht innerhalb der Badebereiche fahren. Gemietete Jet-Skis unterliegen einer umfangreichen Liste zusätzlicher Bedingungen.
- Surfboards und Kiteboards: Hiermit darf man sich nicht weiter als 200 Meter von der Küstenlinie entfernen. Im Gegensatz dazu können Windsurfboards, ‘Wingfoil’-Boards oder ähnliche Boards außerhalb des Badebereichs oder in dafür zugelassenen Gebieten verwendet werden.
- Aufblasbare Boote: Die Nutzung ist nur während der Tageslichtstunden, bei gutem Wetter und Sichtverhältnissen von mehr als einer Seemeile (1.852 Meter) gestattet.
- Ruderboote: Das Rudern ist bis zu einer Seemeile vor der Küste erlaubt, unter bestimmten Bedingungen wie guter Sicht und begrenztem Wellengang.
Vorsicht und Respekt vor Schwimmern
Die Verordnung fordert maximale Vorsicht und Respekt vor Schwimmern. Boote müssen mindestens 50 Meter Abstand zu Schwimmern halten und dürfen sich nicht an Bojenlinien vertäuen, die Badegebiete, Zugangskanäle und Segelsicherheitszonen markieren.
Einschränkungen in Häfen
Beim Verlassen von Häfen darf die Geschwindigkeit der Boote nicht mehr als drei Knoten (5,5 km/h) betragen. Boote ohne Motor müssen geschleppt werden, außer Ruderboote. In Häfen sind Geschwindigkeiten, die Wellen erzeugen und andere Boote gefährden könnten, nicht erlaubt.
Das Ankern in Badegebieten, Hafeneinfahrten und Zufahrtskanälen ist strikt verboten. Das Auslaufen aufs Meer muss durch einen 25 Meter breiten Kanal erfolgen, der beispielsweise in Bereichen wie der Vermietung von Tretbooten markiert ist.
Regulierungen für Schwimmen im offenen Meer
Fans des Schwimmens im offenen Meer dürfen dies außerhalb von Badebereichen tun, immer tagsüber und mit individuellen Bojen oder mit Begleitboot.
Schwimmen und sportliches oder Freizeittauchen sind in Häfen, Docks und Strandbereichen verboten, außer bei autorisierten Sportveranstaltungen.
Wichtige Telefonnummern für Notfälle sind ebenfalls in der Verordnung aufgeführt, darunter die des Seenotfall-Centers unter 900-202-202.
Quellen: BOP, Diario SUR.