Urlaub Autofahrt Spanien – das muss man wissen
Mit dem Start der Urlaubssaison häufen sich nicht nur die Autofahrten, sondern auch die Gerüchte über angeblich „sommerspezifische“ Verkehrsverstöße.
Viele dieser vermeintlichen Bußgeldfallen beruhen auf Missverständnissen – einige jedoch enthalten einen wahren Kern.
Das spanische Verkehrsamt DGT verstärkt in den Sommermonaten regelmäßig ihre Kontrollen, doch nicht alles, was auf Social Media kursiert, entspricht den Fakten.
Flipflops, Bikini & Co: Was stimmt wirklich?
Barfuß oder mit Flipflops am Steuer – verboten?
Mythos: Für das Fahren mit Flipflops oder barfuß gibt es ein direktes Bußgeld.
Realität: Zwar verbietet kein Gesetz explizit diese Art der Bekleidung. Doch laut Artikel 18.1 des spanischen Reglamento General de Circulación muss der Fahrer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug behalten. Wird diese durch ungeeignetes Schuhwerk beeinträchtigt, droht ein Bußgeld von 80 Euro. Gleiches gilt für hohe Absätze oder lose Schlappen.
Oberkörperfrei oder im Bikini fahren – strafbar?
Mythos: Autofahren ohne Shirt ist verboten.
Realität: Auch hier gibt es kein direktes Verbot. Falls der Sicherheitsgurt jedoch nicht korrekt sitzt oder Reibung eine Ablenkung darstellt, kann ein Bußgeld von 80 bis 200 Euro verhängt werden.
Essen und Trinken während der Fahrt?
Mythos: Essen oder Wassertrinken ist per se verboten.
Realität: Solange keine Ablenkung entsteht oder das Lenkrad nicht losgelassen wird, ist es erlaubt. Kommt es jedoch zur Unaufmerksamkeit, greift Artikel 18.1 – Bußgeld: bis zu 100 Euro.
Ellbogen aus dem Fenster – erlaubt?
Mythos: Der Arm aus dem Fenster führt automatisch zur Strafe.
Realität: Nur wenn dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug eingeschränkt wird, drohen 80 Euro Bußgeld.
Klimaanlage zu kalt eingestellt – verboten?
Mythos: Eine zu kühle Temperatur im Auto kann zu einem Bußgeld führen.
Realität: Völlig falsch. Es gibt keine gesetzliche Temperaturregelung im Fahrzeuginnenraum.
Duftbäumchen am Rückspiegel – eine Ordnungswidrigkeit?
Mythos: Ein Lufterfrischer kann kein Grund für eine Strafe sein.
Realität: Doch, wenn dadurch die Sicht beeinträchtigt wird. Artikel 19.1 verbietet explizit Gegenstände, die das Sichtfeld des Fahrers einschränken. Bußgeld: bis zu 200 Euro.
Bußgelder, die wirklich drohen – das ganze Jahr über
Neben den Mythen gibt es eine Reihe realer Verstöße, die besonders im Sommer häufiger kontrolliert werden:
- Tempoüberschreitungen: bis zu 600 Euro und 6 Punkte.
- Handy am Steuer: 200 Euro und 6 Punkte, auch bei GPS-Bedienung (3 Punkte).
- Nicht angeschnallt: 200 Euro und 4 Punkte, auch bei unangeschnallten Mitfahrern.
- Alkohol und Drogen: Bis zu 1.000 Euro und 6 Punkte. Bei schweren Verstößen droht eine Freiheitsstrafe.
- Zigarettenkippen aus dem Fenster werfen: Besonders gefährlich im Sommer – 200 Euro und 4 Punkte.
- Abgelaufene ITV (TÜV) oder kein Versicherungsschutz: 200 bis 3.000 Euro.
- Falsches Parken: Bis zu 200 Euro, häufig Abschleppung.
- Nichtbeachten der Sicherheitsabstände oder Baustellenregelungen.
Das Fazit: Viele vermeintliche Sommerstrafen sind übertrieben oder erfunden. Dennoch gilt: Wer sicher und aufmerksam fährt, beugt Bußgeldern vor – und schützt Leben.
Zum Abschluss noch ein Tipp: Insbesondere in spanischen Großstädten, wie Madrid und Barcelona gelten seit einiger Zeit die sogenannten Sonderschutzzone mit niedrigen Emissionen (ZBE, Zonas de Bajas Emisiones). Wer da mit seinem Auto, auch bei einer Durchfahrt im Urlaub, reingerät, ohne eine gültige Umweltplakette zu besitzen, zahlt schnell mal bis zu 200 Euro Strafe. Besonders pikant: in Madrid gehört selbst der Autobahnring M30 zur ZBE. Wer also mit einem alten Fahrzeug unterwegs ist, sollte Madrid besser über die M40 oder die M50 umfahren.
Quellen: Diario SUR, DGT, Autobild, Race.