Alles bleibt, wie es ist
Alle andalusischen Provinzen befinden sich weiterhin auf Risikostufe 2. Das hat der Expertenrat am gestrigen Mittwoch nach der Analyse der derzeitigen Situation beschlossen und keine neuen Einschränkungen für Andalusien festgelegt.
Somit bleibt auch die gesamte Provinz Málaga mit den Gesundheitsbezirken Axarquia, Costa del Sol, La Vega, Málaga, Serrania und Valle del Guadalhorce auf Risikostufe 2.
Mit diesen Einstufungen sind jedoch – anders als noch im Frühjahr und Sommer vergangenen Jahres – in Geschäften, Bars und Restaurants keine Einschränkungen in Bezug auf die zulässige Personenzahl oder die Öffnungszeiten verbunden.
Als Kriterien für die Beibehaltung der Einstufung galten die 7-und 14-Tage-Inzidenz für alle Einwohner, die 14-Tage-Inzidenz bei den über 65-Jährigen, diagnostische Tests für aktive Infektionen, die Zahl der belegten Intensivbetten, die Hospitalisierungsrate sowie die Impfquote.
Maßnahmen in Risikostufe 2 in Andalusien im Überblick
- Mitführen eines Covid-Passes (Geimpft, genesen oder getestet) in Innenbereichen von Restaurants (gültig bis 31. Januar, Verlängerung bis Mitte Februar ist beantragt)
- Mitführen eines Covid-Passes für Besucher und Begleiter in Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Seniorenheimen
- In Restaurants und Geschäften gelten bei Kapazität und Öffnungszeiten die Normen des Unternehmers
- In allen geschlossenen Räumen müssen ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine angemessene Belüftung gewährleistet werden
- In öffentlich zugänglichen Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Außenbereichen ist das Tragen einer Maske weiterhin vorgeschrieben, wenn der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
Die Maßnahmen gelten bis zum 16. Februar, dann wir neu entschieden.
Covid-Pass soll verlängert werden
Am gestrigen Mittwoch hat die andalusische Regierung auch bekannt gegeben, dass sie den Covid-Pass als Zugangsbeschränkung für Gastronomie, Nachtleben, Gesundheitszentren und Senioreneinrichtungen mindestens um weitere zwei Wochen bis Mitte Februar verlängern möchte. Der Vorschlag muss aber noch vom Obersten Gerichtshof in Andalusien (TSJA) bestätigt werden.
Quellen: Junta de Andalucía, Diario SUR