Medizinische Zentren bleiben offen, Bars müssen schließen
Andalusien hat am gestrigen Montag, 25. Januar, die Schließung weiterer Gemeinden angekündigt, die die 14-Tage-Inzidenz von 500, bzw. 1.000 Infektionen pro 100.000 Einwohner überschritten haben. Zu letzteren gehören auch Marbella und Estepona.
In allen Gemeinden mit über 1.000 Fällen treten außer der Abriegelung weitere Regeln in Kraft, die ab morgen, Mittwoch, 27.Januar, gültig sind. Gastronomie und nicht systemrelevanter Handel müssen dann für 14 Tage schließen, bevor die Lage neu bewertet wird. Aber was genaus sind eigentlich systemrelevante Aktivitäten in Andalusien? Wir haben eine Liste zusammengestellt mit Dienstleistungen und Aktivitäten, die in den betroffenen Gemeinden weiterhin betrieben, beziehungsweise durchgeführt werden können.
- Einzelhandelsgeschäfte mit Lebensmitteln, Getränken, Produkten und Waren des täglichen Bedarfs
- Gesundheitszentren, -dienste und -einrichtungen
- Soziale und medizinische Dienste
- Tierärztliche Zentren oder Kliniken
- Optiker und orthopädische Produkte
- Hygiene-Produkte
- Buchhandlung, Schreibwaren und Presse
- Tabak- und Zigarettenbedarf
- Blumengeschäfte
- Elektrogeräte und Telekommunikation
- Eisenwarenhandel
- TÜV (ITV)
- KFZ-Werkstätten
- Mietwagen-Verleih
- Tankstellen
- Hauslieferdienste
- Bestattungsunternehmen
- Sportzentren für körperliche Betätigung, solange sie im Freien stattfindet
- Suppenküchen und andere Einrichtungen zur Abgabe und Verteilung von Lebensmitteln
- Fahrschulen
- Friseursalons
Quellen: Boja, Diario SUR, Málaga HOY