Wie melde ich mein Auto mit deutschem Kennzeichen auf ein spanisches Kennzeichen um?

Sofern sich ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung länger als sechs Monate in Spanien befindet, ist eine Ummeldung des Fahrzeugs Pflicht

Auto ummelden in Spanien

Auto ummelden in Spanien

Sofern sich ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung (zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder der Schweiz) länger als sechs Monate in Spanien befindet, ist eine Ummeldung des Fahrzeugs Pflicht, egal ob man in Spanien Resident ist oder nicht. Wenn man seinen Wohnsitz offiziell nach Spanien verlegt, muss die Ummeldung des Fahrzeugs spätestens 60 Tage nach der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes erfolgen.

Wie nimmt man eine Ummeldung vor?

Möchte man die Ummeldung selbst vornehmen, so ist dies mit einer Reihe von Behördengängen verbunden. Spanischkenntnisse, Zeit und Geduld sind in diesem Fall unabdinglich. Es ist empfehlenswert, für die Ummeldung eine so genannte Gestoría zu Rate zu ziehen. Auch manche Fahrschulen sind bei der Ummeldung behilflich.

Diese Dienstleistung ist selbstverständlich kostenpflichtig. Die Kosten können teils stark variieren, weshalb man sich im Vorfeld bei verschiedenen Anbietern über den Preis informieren sollte. Eine Gestoría kann im Vorfeld auch die Kosten für die Anmeldesteuer berechnen, die je nach Fahrzeugmodell und Alter unterschiedlich hoch ist.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Fahrzeugpapiere im Original (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2)
  • COC (Certificate of Conformity, EU-Konformitätsbescheinigung)
  • Rechnung über den Kauf des Fahrzeugs oder einen Kaufvertrag (auf Spanisch übersetzt)
  • N.I.E.-Nummer oder alternativ Residencia (falls vorhanden)
  • Meldebescheinigung (Empadronamiento)

Wie sehen die einzelnen Schritte für die Ummeldung aus?

1. Typenprüfung des Fahrzeugs (Homologation)

Für die Anmeldung in Spanien muss das Fahrzeug über eine Homologation verfügen. Dieser Nachweis wird durch die EU-Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) oder alternativ über die spanische Ficha reducida (reduziertes Datenblatt) erbracht.

Bei Fahrzeugen, die nach 2002 gebaut wurden, verfügt man normalerweise über ein COC. Ansonsten muss dies beim Fahrzeughersteller beantragt werden. Alternativ kann man sich an einen autorisierten spanischen Sachverständigen wenden, um die Ficha reducida ausstellen zu lassen.

Bei Fahrzeugen, die vor 2002 gebaut wurden, muss von einem spanischen Sachverständigen eine Typenprüfung auf Übereinstimmung oder eine individuelle Homologation durchgeführt werden, da diese Fahrzeuge nicht über ein COC verfügen.

2. TÜV-Prüfung (ITV)

Die Inspección técnica de vehículos (ITV) ist die TÜV-Kontrolle von Fahrzeugen in Spanien. Diese kann von einer beliebigen ITV-Prüfstelle in der jeweiligen Provinz durchgeführt werden. Zu diesem Zweck muss dort ein Termin vereinbart werden, entweder über das Internet oder telefonisch (siehe unter www.itv.com.es).

Da man für die Online-Terminvereinbarung ein spanisches Kennzeichen angeben muss, kann man den Termin in diesem Fall nur telefonisch vereinbaren, oder man versucht es auf direktem Wege bei der ITV-Prüfstelle.

Bei erfolgreicher TÜV-Prüfung erhält man die Ficha técnica (technisches Datenblatt) in dreifacher Ausfertigung (ein Exemplar für den Fahrzeughalter und zwei weitere, die man beim Straßenverkehrsamt benötigt).

3. Bezahlung der KFZ-Steuer bei der Gemeinde (Impuesto de circulación)

Die KFZ-Steuer ist bei der Gemeinde zu entrichten.

4. Zahlung der Anmeldesteuer beim Finanzamt (Impuesto de matriculación)

Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird eine Anmeldesteuer oder Zulassungssteuer erhoben, von der man befreit werden kann, wenn man innerhalb von zwei Monaten nach Wohnsitznahme in Spanien den Nachweis erbringt, dass man zuvor mindestens ein Jahr im Ausland wohnhaft war und das Fahrzeug sich während dieser Zeit mindestens sechs Monate im Besitz befand.

Eine hierzu benötigte Wohnsitzbescheinigung kann von einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien unter Vorlage eines Auszugs aus dem Melderegister des letzten Wohnorts in Deutschland ausgestellt werden.

Wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland nach Spanien verlagert und das Fahrzeug als Umzugsgut deklariert, wird man von der Anmeldesteuer aufgrund von Übersiedlung befreit.

Die Anmeldesteuer ist der höchste Kostenfaktor im Prozess der Ummeldung. Für die Bezahlung benötigt man ein spanisches Bankkonto bei einer Bank, die mit dem Zahlungssystem der spanischen Finanzbehörde AEAT arbeitet.

Außerdem benötigt man eine elektronische Unterschrift (genannt Certificado electrónico oder Clave PIN) für den Online-Zugang zum Modelo 576 zur Erklärung und Zahlung der Anmeldesteuer.

5. Anmeldung (Matriculación) beim Straßenverkehrsamt der jeweiligen Provinz (Jefatura provincial de tráfico) und Ausstellung der spanischen Fahrerlaubnis (Permiso de circulación)

Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt beim zuständigen Straßenverkehrsamt der Provinz, in der man seinen Wohnsitz hat. Auch hier wird wieder ein Termin (Cita previa) benötigt, der online, telefonisch oder persönlich beim Amt vereinbart werden kann. Für die Anmeldung ist das ausgefüllte Antragsformular Modelo 01 (Trámites de vehículos) beizubringen.

Beim Termin beim Straßenverkehrsamt sollte man die folgenden Dokumente bereithalten: Wohnsitznachweis, Prüfprotokoll des ITV (Ficha técnica) sowie die Zulassungsbescheinigungen im Original, Bestätigungen über die Zahlung der Kfz-Steuer und über die Zahlung oder die Befreiung der Anmeldesteuer.

Verläuft die Überprüfung der vorgelegten Unterlagen positiv, bekommt man die spanische Zulassungsbescheinigung (Permiso de circulación) sowie die Kfz-Kennzeichen für das Fahrzeug überreicht. Im Gegenzug werden die Originalunterlagen des Fahrzeugs von der Behörde einbehalten.

6. Spanische KFZ-Versicherung abschließen

Sobald das Fahrzeug in Spanien zugelassen ist muss ohne Verzögerung eine spanische KFZ-Versicherung abgeschlossen werden.

7. Abmeldung des Fahrzeuges im Ursprungsland

Grundsätzlich ist innerhalb der EU keine Abmeldung durch den Fahrzeughalter mehr notwendig, da die Mitteilung über die Anmeldung des Fahrzeugs in einem anderen EU-Land zwischen den Behörden automatisch erfolgt. Da dies jedoch erfahrungsgemäß nicht immer funktioniert wird empfohlen, das Fahrzeug zusätzlich im Ursprungsland abzumelden.

Dazu sendet man die Kennzeichentafeln zusammen mit beglaubigten Kopien der alten deutschen Zulassungsbescheinigungen und der neuen spanischen Zulassungsbescheinigung an die Zulassungsbehörde im Herkunftsland mit der Bitte um Abmeldung. Im Ausnahmefall kann die Abmeldung gegen Gebühr auch über die Auslandsvertretung erfolgen.

Das Fahrzeug noch im Ursprungsland abzumelden oder auf ein Ausfuhrkennzeichen umzumelden bietet den Vorteil, dass das Fahrzeug nach erfolgter Anmeldung in Spanien nicht mehr in Deutschland abgemeldet werden muss. Weitere Serviceartikel zum Thema Verkehr finden Sie hier.

Dieser Artikel wurde unter anderem erstellt mit Informationen von Mag. Wilhelm Habellöcker

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