Entscheidungen liegen wieder in Händen der autonomen Regionen
Zur allgemeinen Überraschung hat Spaniens Regierungschef Pedro Sanchez vergangene Woche nach dem Treffen des Ministerrates angekündigt, den Alarmzustand in Spanien am 9. Mai nicht verlängern zu wollen.
Damit würden die Maßnahmen – wie zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperre oder die Abriegelung von Regionen -, die im Königlichen Erlass 926/2020 vom 25. Oktober geregelt sind, außer Kraft gesetzt. Die autonomen Regionen, also auch Andalusien, hätten wieder die Befugnisse, die sie während der “neuen Normalität” im Sommer hatten, nachdem der erste, am 14. März ausgerufene Ausnahmezustand im Juni beendet wurde, bevor er im Oktober wieder in Kraft trat. Wir haben ein paar Informationen zusammengestellt.
Gibt es nach Ende des Ausnahmezustandes noch eine nächtliche Ausgangssperre?
Nein. Der derzeitige Alarmzustand regelt vor allem drei Maßnahmen, die die Grundrechte einschränken: Ausgangssperre, Absperrungen von Regionen und Versammlungen. Die einzige Maßnahme, die ohne die rechtliche Absicherung durch den Alarmzustand nicht aufrechtzuerhalten wäre, ist die Ausgangssperre. Sobald die sechsmonatige Verlängerung am 9. Mai ausläuft, wird es also keine nächtliche Ausgangssperre mehr geben.
Wie sieht es mit Reise-Einschränkungen aus?
Bisher bezieht sich die spanische Regierung bei Entscheidungen auf den Alarmzustand und auf ein Sondergesetz, das den Behörden erlaubt, Maßnahmen zur Einschränkung der Mobilität zu ergreifen, die zur Kontrolle übertragbarer Krankheiten für notwendig erachtet werden. Auf Grundlage dieses Gesetzes konnte die Mobilität zwischen den autonomen Regionen eingeschränkt werden. Eine Region zu schließen ist nach Ende des Ausnahmezustandes nicht mehr zulässig, das heißt, die Abriegelungen zwischen autonomen Regionen werden aufgehoben. Ob sich innerhalb einer Region Provinzen, Gemeinden oder Gesundheitsbezirke abriegeln müssen, entscheidet die jeweilige autonome Region, allerdings nur mit gerichtlicher Zustimmung.
Was ist mit sozialen Treffen und der Kapazität in Restaurants und Bars?
Die Entscheidung, wie viele Personen sich in öffentlichen und privaten Räumen treffen dürfen, geht in die Zuständigkeit der autonomen Regionen über – auch hier allerdings nur mit gerichtlicher Zustimmung. Schließungen des Innenraums von Bars und Restaurants, Einschränkungen der Öffnungszeiten in Geschäften oder Hotels oder die Aussetzung aller nicht systemrelevanten Aktivitäten bedürfen weder der Abdeckung durch den Ausnahmezustand noch einer gerichtlichen Zustimmung. Sie gelten als Sicherheitsmaßnahmen, die keine Einschränkung der Grundrechte mit sich bringen und deshalb keine gerichtliche Anordnung brauchen.
Wie geht es in Andalusien weiter?
Andalusiens Gesundheitsminister Jesús Aguirre hat am heutigen Dienstag darauf hingewiesen, dass kommende Woche bei der nächsten Sitzung des andalusischen Expertenrats entschieden wird, ob Andalusien ab dem 9. Mai die Einschränkungen in der Mobilität aufhebt. Die aktuellen Daten stimmen nicht optimistisch, so Aguirre. “In einigen Gesundheitsbezirken ist die Zahl der Covid-Infizierten wieder stark angestiegen und das bedeutet, dass wir sehr wachsam sein müssen, auch bei eventuellen Öffnungen”, erklärte der Gesundheitsminister bei einem Interview mit dem spanischen Radiosender Canal SUR.
Quellen: El Pais, El Economista, Canal SUR.