Die neue Warnleuchte V-16 in Spanien – alles was man wissen muss

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Autofahrer in Spanien das klassische Warndreieck durch die neue V-16-Notleuchte ersetzen. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen dürfen weiterhin das Warndreieck nutzen.

Warnleuchte V-16 in Spanien

Warnleuchte V-16 in Spanien

Am 1. Januar 2026 müssen Autofahrer in Spanien das klassische Warndreieck durch die neue V-16-Notleuchte ersetzen.

Das Warnlicht mit integrierter Geolokalisierung markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung digitaler Verkehrssicherheit. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was ist die V16-Leuchte?

Die V16 ist ein tragbares, gelbes Warnlicht, das bei einer Panne oder einem Unfall auf dem Fahrzeugdach platziert wird, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Sie ersetzt das Warndreieck.

Wie funktioniert die V16-Leuchte?

Nach dem Einschalten sendet die Leuchte über ein integriertes Kommunikationsmodul (mit eingebauter SIM) ihre GPS-Position an die DGT 3.0-Plattform. So wird in Echtzeit gemeldet, wo ein Fahrzeug liegen geblieben ist, was die Verkehrssicherheit erhöht.

Wichtig zu wissen: Die V-16 ist kein Notruf an den Notdienst 112 oder an den Abschleppdienst. Ihre Funktionen sind dieselben wie die der reflektierenden Dreiecke, aber mit Konnektivität und größerer Sicherheit.

Wie wird die V-16 Warnleuchte richtig verwendet?

Bei einer Panne wird die Leuchte auf das Fahrzeugdach gesetzt, bevor man aussteigt. Der Fahrer muss dazu nicht auf die Fahrbahn treten – ein entscheidender Sicherheitsvorteil gegenüber dem Aufstellen des Warndreiecks.

Die Leuchte sollte an den höchsten Punkten des Fahrzeugs, vorzugsweise auf dem Fahrzeugdach, angebracht werden. Ist das nicht möglich, kann sie an den höchsten Punkten der Fahrerseite befestigt werden.

Die Warnleuchte verfügt über einen Magneten, mit dem sie an jeder metallischen Stelle des Fahrzeugs sicher haftet.

Wer muss die Warnleuchte mit sich führen?

Gemäß dem Königlichen Dekret 159/2021 und der Anpassung des Anhangs XI der spanischen Straßenverkehrsordnung gilt die Pflicht ab 2026 für Personenkraftwagen, Mehrzweckfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und Busse.

Wohnmobile müssen die V-16-Leuchte bereits seit Mitte 2023 mitführen.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man keine V-16 Warnleuchte dabei hat?

Die Strafe für das Nichtmitführen einer zugelassenen V-16 beträgt 80 Euro, und beim spanischen TÜV (ITV) kann sie verlangt werden.

Wie erkenne ich, ob meine V-16 zugelassen ist?

Die Leuchte muss mit dem Hinweis „V16 conectada DGT 3.0“ oder einer offiziellen Prüfnummer versehen sein. Nur Geräte, die in der offiziellen DGT-Liste zertifizierter Modelle aufgeführt sind, gelten als gültig.

Wie viel kostet eine zugelassene V-16-Leuchte?

Die Preise liegen je nach Hersteller zwischen 25 und 50 Euro. Zugelassene V-16-Leuchten sind inzwischen flächendeckend im Handel erhältlich. In Spanien bieten große Supermarktketten wie Carrefour, Alcampo, Aldi und El Corte Inglés zertifizierte Modelle an.

Werkstattketten wie Norauto, Feu Vert und Aurgi führen ebenfalls verschiedene Varianten, ebenso Tankstellen von Repsol und Galp.

Online sind die Geräte über Amazon.es oder direkt bei Herstellern wie Help Flash España erhältlich.

Bedeutet die Konnektivität eine Überwachung der Fahrer?

Nein, das Gerät überträgt keine persönlichen Daten oder Informationen über das Fahrzeug. Es handelt sich um anonymisierte Daten – die DGT erhält lediglich die Position des stehenden Fahrzeugs, um andere Fahrer zu warnen, und nur, solange die Leuchte eingeschaltet ist.

Ist die V-16 außerhalb Spaniens gültig?

Ja, sie gilt für spanische Fahrzeuge, die in Ländern unterwegs sind, die das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr unterzeichnet haben. Dazu gehören Portugal, Frankreich, Deutschland, Italien und das Vereinigte Königreich.

Wie ist die Situation, wenn ich in Spanien im Urlaub bin?

Für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die in Spanien unterwegs sind, ist eine V16-Leuchte nicht vorgeschrieben, sofern im Heimatland die Mitführung eines Warndreiecks erfordert ist.

Reisende mit deutschem Kennzeichen, die mit dem PKW oder Wohnmobil in Spanien unterwegs sind, müssen daher nur das Warndreieck dabeihaben.

Wer allerdings vor Ort einen Wagen mit spanischen Kennzeichen mietet, muss auch ein V16-Warnlicht mitführen. Man sollte also bei der Verleihstation sicherstellen, dass die Warnleuchte im Auto ist. 

Für ausführliche Informationen hat auch das spanische Verkehrsamt DGT Informationen auf Deutsch zusammengestellt, die man als pdf unter diesem Link zur V-16 Warnleuchte herunterladen kann.

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