Málaga verbietet neue Ferienwohnungen in 43 Stadtvierteln

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Seit Montag gilt in Málaga eine neue städtische Verordnung, die die Eröffnung neuer Ferienwohnungen in 43 Stadtvierteln untersagt.

Diese Maßnahme betrifft unter anderem das historische Zentrum, El Ejido, La Merced, La Malagueta und El Palo. In den verbleibenden Vierteln dürfen Ferienwohnungen nur eröffnet werden, wenn sie über einen unabhängigen Zugang und separate Versorgungseinrichtungen verfügen.

Diese Regelung basiert auf einer Überarbeitung des Bebauungsplans PGOU, die der Stadtrat im November 2024 verabschiedet hat.

Der Beschluss, der auf einer detaillierten Untersuchung des Ferienwohnungsmarktes basiert, zielt darauf ab, die Wohnsituation in stark touristisch geprägten Gebieten zu entlasten.

In den betroffenen Vierteln machen Ferienwohnungen über 8 Prozent des Wohnungsbestands aus. Insgesamt wurden 417 Stadtteile analysiert, von denen 328 weiterhin eingeschränkt neue Ferienwohnungen zulassen, während 46 Viertel nicht als Wohngebiete eingestuft werden.

Nach Angaben des Berichts sind 75 Prozent der touristischen Unterkünfte in Málaga Ferienwohnungen, die sich hauptsächlich in vier zentralen Stadtteilen konzentrieren. Von den rund 13.000 registrierten Ferienwohnungen in der Stadt werden 7.035 über Plattformen vermarktet.

Die Studie belegt zudem, dass Ferienwohnungen wirtschaftlich deutlich profitabler sind als konventionelle Mietobjekte.

Quellen: Cadena SER, Diario SUR.

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