Málaga bleibt einzige Provinz Andalusiens, die komplett auf niedrigster Risikostufe ist

Nach dem wöchentlichem Treffen des Expertenrats: Keine neuen Einschränkungen oder Lockerungen an der Costa del Sol. Die komplette Provinz Málaga bleibt in Risikostufe 1.

Málaga
Von den acht andalusischen Provinzhauptstädten befinden sich lediglich Málaga und Cádiz in der niedrigsten Stufe 1.

Alles bleibt wie bisher

Die Provinz Málaga ist wie in der vergangenen Woche auch die einzige Provinz Andalusiens, die sich wegen niedriger Inzidenzen komplett auf der Covid-Risikostufe 1 befindet. Dies wurde vom andalusischen Expertenrat  am gestrigen Mittwoch in einer Videokonferenz vereinbart und für die kommenden sieben Tage festgelegt.

Außer allen Gemeinden in der Provinz Málaga sind 41 Gemeinden des Gesundheitsbezirks Levante-Almanzora in Almeria und 20 Gemeinden von drei Gesundheitsbezirken in der Provinz Cádiz eine weitere Woche auf Risikostufe 1. Von den acht Provinzhauptstädten befinden sich Málaga und Cádiz in Stufe 1, Sevilla, Almeria, Córdoba und Huelva sind auf Stufe 2, während Granada und Jaén erneut in Stufe 3 eingestuft wurden.

Provinz Málaga
Quelle: Junta de Andalucía.

Die andalusische Regierung hat die Risiken in vier Stufen eingeteilt, wobei der maximale Schweregrad Risikostufe 4 mit einer 14-Tage-Inzidenz von 250 Infizierten ist. Zur Bestimmung der Werte werden insgesamt acht verschiedene Anforderungen berücksichtigt (7- und 14-Tage-Inzidenz, Inzidenz bei über 65-Jährigen, Testkapazitäten, Rückverfolgbarkeit der Fälle, Hospitalisierungsraten und belegte Intensivbetten sowie Durchimpfungsrate). Der maximale Schweregrad (Risikostufe 4) mit einer 14-Tage-Inzidenz von 250 Infizierten ist in keinem Gesundheitsbezirk mehr aktuell.

Ab dem heutigen Donnerstag sind in der Provinz Málaga die seit vergangener Woche geltenden Regeln weiter in Kraft, darunter die Maskenpflicht, die auch in öffentlichen Räumen für Personen über sechs Jahren bestehen bleibt.

Die wichtigsten Regeln für Risikostufe 1 im Überblick

  • Gaststättenbetriebe können in den Innenbereichen 75 Prozent der Kapazität belegen, in den Außenterrassen darf die Gesamtzahl der Tische belegt werden. Öffnungszeiten: bis 24 Uhr. Die Tische haben ein Limit von acht Personen im Innen- und zehn Personen im Außenbereich.
  • Der Verzehr an der Bar und Buffetbetrieb ist wieder erlaubt, “vorausgesetzt, dass Maßnahmen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes, Bereitstellung von hydroalkoholischen Gelen am Eingang und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahmen getroffen werden“, wie es in den Vorschriften für Stufe 1 heißt.
  • In Geschäften und auf (Floh-)Märkten gibt es keine Einschränkungen bei der zulässigen Personenzahl.
  • In Hotels, touristischen Unterkünften, Campingplätzen und Bereichen für Wohnmobile ist die Belegung von Gemeinschaftszonen im Freien zu 100 Prozent und in den Innenräumen zu 75 Prozent erlaubt.
  • Im Bereich der Kultur dürfen Kinos und Theater maximal 85 Prozent ihrer Kapazität nutzen. In Museen sind maximal 80 Prozent der zulässigen Kapazität für jeden ihrer Räume erlaubt. Gruppenbesuche sind auf maximal 25 Personen, einschließlich des Monitors oder Führers, beschränkt.
  • Bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungszeremonien in geschlossenen Räumen ist eine Auslastung von bis zu 75 Prozent erlaubt (bis maximal 50 Personen).

Quellen: Málaga Hoy, Junta de Andalucía.

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