Einschränkungen an der Costa del Sol werden ab heute weiter gelockert

Nach Treffen des Expertenrats: Provinz Málaga ist die einzige in Andalusien mit Risikostufe 1, die insbesondere in der Gastronomie zu weiteren Öffnungen führt

Lockerungen Costa del Sol
Cafés und Restaurants dürfen in den Außenbereichern wieder zu 100 Prozent belegt werden.

Schritt zur Normalität

Der andalusische Expertenrat hat festgelegt, dass die Provinz Málaga am heutigen Donnerstag von Risikostufe 2 auf Stufe 1 rückt, die niedrigste der 4 Stufen, die festgelegt wurden, um das epidemiologische Risiko eines Gebietes zu kennzeichnen. Zur Bestimmung der Werte werden insgesamt acht verschiedene Anforderungen berücksichtigt (7- und 14-Tage-Inzidenz, Inzidenz bei über 65-Jährigen, Testkapazitäten, Rückverfolgbarkeit der Fälle, Hospitalisierungsraten und belegte Intensivbetten sowie Durchimpfungsrate).

Der maximale Schweregrad (Risikostufe 4) mit einer 14-Tage-Inzidenz von 250 Infizierten ist in keinem Gesundheitsbezirk mehr aktuell. Die Risikostufe 1, die Stufe kurz vor der „neuen Normalität“ wurde wegen stabiler Zahlen für die in der untenstehenden Grafik in grün gekennzeichneten Gesundheitsbezirke Andalusiens festgelegt.

Lockerungen Costa del Sol
Quelle: Junta de Andalucía.

Das bedeutet ab dem heutigen Donnerstag weitere Lockerungen der Covid-Beschränkungen, die sich insbesondere im Gastgewerbe mit einer Ausweitung der zulässigen Personenkapazität bemerkbar machen. Hier die wichtigsten Regelungen, die für Risikostufe 1 gelten, im Überblick:

  • Die Maskenpflicht auch in öffentlichen Räumen bleibt für Personen über sechs Jahren bestehen.
  • Gaststättenbetriebe können in den Innenbereichen 75 Prozent der Kapazität belegen, in den Außenterrassen darf die Gesamtzahl der Tische belegt werden. Öffnungszeiten: bis 24 Uhr. Die Tische haben ein Limit von acht Personen im Innen- und zehn Personen im Außenbereich.
  • Der Verzehr an der Bar und Buffetbetrieb ist wieder erlaubt, “vorausgesetzt, dass Maßnahmen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes, Bereitstellung von hydroalkoholischen Gelen am Eingang und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahmen getroffen werden“, wie es in den Vorschriften für Stufe 1 heißt.
  • In Geschäften und auf (Floh-)Märkten gibt es keine Einschränkungen bei der zulässigen Personenzahl.
  • In Hotels, touristischen Unterkünften, Campingplätzen und Bereichen für Wohnmobile ist die Belegung von Gemeinschaftszonen im Freien zu 100 Prozent und in den Innenräumen zu 75 Prozent erlaubt.
  • Im Bereich der Kultur dürfen Kinos und Theater maximal 85 Prozent ihrer Kapazität nutzen. In Museen sind maximal 80 Prozent der zulässigen Kapazität für jeden ihrer Räume erlaubt. Gruppenbesuche sind auf maximal 25 Personen, einschließlich des Monitors oder Führers, beschränkt.
  • Bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungszeremonien in geschlossenen Räumen ist eine Auslastung von bis zu 75 Prozent erlaubt (bis maximal 50 Personen).

Quellen: Junta de Andalucía, Diario SUR, Málaga Hoy

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