Behinderten-Parkausweis in Spanien
In Spanien bietet der Behinderten-Parkausweis nicht nur das Recht, auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen zu parken, sondern gewährt auch zahlreiche weitere Vorteile. Aber wie beantragt man diesen Ausweis, und wozu berechtigt er konkret? Wir haben dazu Fragen und Antworten zusammengestellt.
Was ist der Parkausweis und wo ist er gültig?
Seit 2001 regelt eine spanische Verordnung die Einrichtung von Behindertenparkplätzen, basierend auf Empfehlungen der EU von 1998. Diese Parkflächen müssen bestimmte Kriterien erfüllen und sind häufig in der Nähe öffentlicher Gebäude zu finden.
Um sie nutzen zu dürfen, ist wie in anderen europäischen Ländern ein spezieller Parkausweis erforderlich, der in Spanien als tarjeta de aparcamiento para discapacitados bezeichnet wird. Dieser europäische Parkausweis ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig, egal, in welchem Land er ausgestellt wurde.
Was sind die Voraussetzungen für den Parkausweis?
Um den Parkausweis in Spanien zu beantragen, muss vorab eine Behinderung von mindestens 33 Prozent nachgewiesen werden, dokumentiert durch ein Certificado de Discapacidad. Darüber hinaus ist ein positiver Mobilitätsnachweis (baremo de movilidad positivo) erforderlich.
Dieser bescheinigt, dass der Antragsteller aufgrund seiner Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht ohne Schwierigkeiten nutzen kann und auf ein Auto angewiesen ist – als Fahrer oder Beifahrer.
Der Antrag auf den Ausweis erfolgt in den meisten Fällen über das Rathaus des Wohnortes, wobei in einigen Regionen wie Andalusien die Regionalregierung zuständig ist. Zusätzlich zu den Nachweisen über die Behinderung fordern einige Gemeinden auch Dokumente wie die NIE-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer) oder eine aktuelle Meldebescheinigung.
Was sind die Vorteile des Ausweises?
Der Behinderten-Parkausweis erlaubt nicht nur das Parken auf Behindertenparkplätzen, sondern berechtigt oft auch zum kostenfreien Parken in den kostenpflichtigen blauen Parkbereichen und anderen Bereichen wie von Be- und Entladezonen.
Diese zusätzlichen Privilegien sind jedoch regional unterschiedlich geregelt, da jedes Rathaus eigene Verkehrsbestimmungen festlegt.
Gibt es persönliche Behindertenparkplätze?
Inhaber des Parkausweises können unter bestimmten Umständen sogar einen persönlichen Behindertenparkplatz in der Nähe ihrer Wohnung oder ihres Arbeitsplatzes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausweisinhaber selbst der Fahrer des Fahrzeugs ist.
Ob dieser persönliche Parkplatz genehmigt wird, hängt von den jeweiligen Bestimmungen der Gemeinde ab. Wird er bewilligt, erhält der Parkplatz ein spezielles Schild mit dem Kfz-Kennzeichen, sodass dort nur das betreffende Fahrzeug parken darf.
Wie hoch sind die Strafen bei Missbrauch?
Wer in Spanien ohne Behinderten-Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, riskiert hohe Strafen. Die Bußgelder belaufen sich auf mindestens 200 Euro.
Fälschungen oder der missbräuchliche Gebrauch eines Behinderten-Parkausweises werden schwerwiegender behandelt und können Geldstrafen sowie Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Quellen:El País, La Vanguardia, ABC