Neue Einreisebeschränkungen von Spanien nach Deutschland
Das Robert-Koch Institut (RKI) hat Spanien am heutigen Freitag wieder in die Liste der Hochinzidenzgebiete mit aufgenommen. Die Regelung tritt am Dienstag, 27.Juli, um 0 Uhr in Kraft. Spanien ist seit dem 11. Juli bereits einfaches Risikogebiet. Die neue Einstufung zum Hochinzidengebiet hat in erster Linie Folgen für die Quarantäneregeln: Nicht-geimpfte und Nicht-genesene Spanienreisende müssen bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes müssen Reisende bei einem Voraufenthalt in den letzten 10 Tagen in einem Hochinzidenzgebiet entweder den Nachweis über eine vollständige Covid-19-Impfung, den Nachweis über die Genesung nach einer Infektion oder ein negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen. Ein Nachweis kann über das digitale Einreiseportal der Bundesrepublik hochgeladen werden, welches vor der Einreise ausgefüllt werden muss.
Wer den Nachweis für eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorlegen kann, muss nicht in Quarantäne. Als geimpft gelten Reisende, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden hat. Als genesen gilt man, wenn die Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Wer weder vollständig geimpft noch genesen ist, muss sich nach Angaben des Bundesgesundheitsamtes vor der Abreise testen lassen und der Fluggesellschaft ein negatives Ergebnis vorlegen sowie nach der Einreise nach Deutschland für zehn Tage in Quarantäne. Ein Antigentest darf allerdings höchstens 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Ein zweiter Corona-Test kann frühestens fünf Tage nach Einreise gemacht werden, so dass sich die Quarantäne dann um fünf Tage verkürzt. Die Nachweis- und Quarantäneregelungen gelten für alle Reisenden ab sechs Jahren.
Spanien und Niederlande sind neue Hochinzidenzgebiete
Als Hochinzidenzgebiet stuft die Bundesregierung Länder ein, die besonders hohe Fallzahlen haben. Bewertet wird in der Regel die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Eine Inzidenz von über 200 gilt als kritische Grenze. Die Einstufung geschieht allerdings nicht immer unmittelbar, es wird im Regelfall die Entwicklung der Inzidenz über wenigstens eine Woche herangezogen. In Spanien lag die 7-Tage-Inzidenz am 21. Juli bei 375. Allerdings sei die Lage in den spanischen Krankenhäusern nicht so angespannt wie bei früheren Wellen, heißt es von offiziellen Stellen. Außer Spanien hat das RKI am heutigen Freitag auch die Niederlande neu als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen, Großbritannien und Portugal sind dies seit dem 7. Juli.
Mit der Einstufung als Hochinzidenzgebiet geht auch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes einher. Wörtlich heißt es auf der Webseite: “Mit Wirkung vom 27. Juli 2021, 0 Uhr, wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien gewarnt.” Die Reisewarnung ist aber kein Reiseverbot.
Da Deutschland in Spanien nicht mehr auf der Liste der Risikogebiete steht, gibt es bei der Einreise von Deutschland nach Spanien, also auch Andalusien, derzeit keine Vorschriften. Lediglich das Gesundheitsformular Spain Travel Health, welches einen QR-Code ausgibt, muss vor Reiseantritt ausgefüllt und bei Ankunft im Land vorgezeigt werden.
Quellen: Auswärtiges Amt, Robert-Koch Institut.