Aktuelle Regeln in Andalusien im Überblick
Am Montag hat der andalusische Expertenrat beschlossen, die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu verlängern. Neu sollte ab dem 5. August in allen Nachtlokalen das Vorzeigen eines Impfpasses oder negativen Coronatests Pflicht werden. Diese Maßnahme muss aber noch vom andalusischen Gerichtshof bestätigt werden.
Wir haben noch einmal alle derzeit geltenden Regeln zusammengefasst. Es ist zu beachten, dass die Regeln je nach Risikostufe 1 bis 4 variieren. An der Costa del Sol und der Provinz Málaga befinden sich derzeit alle Gesundheitsbezirke auf Risikostufe 3, für die auch die unten genannten Regeln gelten.
Nächtliche Ausgangssperren
Die andalusische Regierung verordnet weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 2 Uhr und 7 Uhr in allen Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern, die eine 14-tägige Inzidenz von mehr als 1.000 Fällen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Die Maßnahme muss jeweils vom Andalusischen Gerichtshof (TSJA) ratifiziert werden, wie Gesundheitsminister Jesús Aguirre nach dem Treffen des Expertenrats erklärte. Bisher gibt es eine nächtliche Ausgangssperre in Marbella, Estepona und Montoro (Provinz Córdoba). Am heutigen Mittwoch wurde entschieden, dass die Einschränkungen dort nicht aufrechterhalten werden, da alle drei Gemeinden wieder unter der kritischen Grenze von 1.000 Fällen sind. In der Nacht vom Freitag auf Samstag wird die nächtliche Ausgangsperre in Marbella, Estepona und Montoro aufgehoben. Diese Woche liegt in der Provinz Málaga lediglich Campillos über der 1.000-Fall-Grenze.
Strandschließungen
Der Expertenrat fordert die Gemeinden weiterhin auf, die Strände in den Küstengemeinden der Risikostufen 2 bis 4 von 23 Uhr bis 7 Uhr zu schließen, um Massentreffen, insbesondere von Jugendlichen zu vermeiden. In den meisten Gemeinden sind die Strände nachts abgeriegelt, nur Torrox und Mijas lassen ihre Strände offen. In Marbella gilt bereits seit Ende des Alarmzustandes am 9. Mai eine Abriegelung der Strände zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens.
Bars und Restaurants
In den Gemeinden, für die aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr Risikostufe 3 gilt, darf in Bars und Restaurants die maximale Kapazität in Innenräumen nicht mehr als fünfzig Prozent betragen. Erlaubt sind vier Personen pro Tisch im Innenbereich und sechs Personen pro Tisch in den Außenbereichen. Der Ausschank und der Verzehr von Getränken sind nur im Freien mit dem vorgeschriebenen Abstand erlaubt. Die Speisekarte ist meist als QR-Code auf den Tisch geklebt und kann dort mit dem Handy abgerufen werden. Bars und Restaurants haben bis 24 Uhr geöffnet.
Kapazität in Geschäften und Einkaufszentren
Die zulässige Kapazität in Geschäften und Einkaufszentren ist bei Risikostufe 3 auf 60 Prozent beschränkt, nicht zusammenlebende Personen müssen den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten.
Treffen von 10 Personen
Die andalusische Regierung hat außerdem eine Empfehlung herausgegeben, wonach die Zahl der Zusammenkünfte im privaten Rahmen auf höchstens 10 Personen begrenzt werden sollte. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht vollständig geimpft sind oder die sich noch nicht von der Krankheit erholt haben.
Nachtlokale
Die andalusische Regierung hatte angekündigt, ab dem 5. August für den Eintritt in Nachtlokale (Diskotheken und Nachtbars) einen Impfnachweis oder einen negativen Coronatest (Antigen oder PCR) zu verlangen. Inzwischen ist die Regierung zurückgerudert und wartet auf grünes Licht durch die andalusischen Gerichte. Auf den Kanaren hatten sich die Gerichte gegen eine derartige Regelung ausgesprochen. Nachtlokale haben bis 2 Uhr geöffnet.
Sportveranstaltungen
Der andalusische Tourismusminister Juan Marin hat angekündigt, dass künftig auch beim Besuch eines Fußball- oder Basketballstadions eine Impf- oder Testbescheinigung in Form eines QR-Codes verlangt werden soll. Auch diese Maßnahme muss aber zunächst von den Gerichten ratifiziert werden.
Feste und Wallfahrten
Die andalusische Regierung rät den Gemeinden davon ab, Fiestas, Wallfahrten und andere volkstümliche oder traditionelle Festivitäten zu feiern.
Beerdigungen und Totenwachen
In der Risikostufe 3 ist eine Höchstzahl von 20 Personen in Räumen im Freien oder 15 Personen in geschlossenen Räumen vorgesehen, es sei denn, es handelt sich um Bewohner des gleichen Haushalts.
Maskenpflicht in Andalusien
Seit dem 26. Juni ist die Maskenpflicht in Spanien und Andalusiern offiziell beendet. Dennoch muss die Maske mitgeführt und aufgesetzt werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Außerdem muss eine Schutzmaske weiterhin in öffentlichen Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen sowie bei größeren Veranstaltungen wie Konzerten oder Sportevents getragen werden. Wenn die Veranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden und die Sitzplätze mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sind, kann auf die Maske verzichtet werden. Für das Nicht-Tragen einer Maske, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, können Strafen von bis zu 100 Euro verhängt werden.
Quelle: Junta de Andalucia.