Gerichtshof muss entscheiden
Der andalusische Gesundheitsminister Jesús Aguirre hat am Mittwoch gegenüber Journalisten erklärt, dass man erwäge, künftig nur noch Geimpften Zugang zu Gesundheitszentren und bestimmten Freizeit- und Sportaktivitäten zu gewähren.
Eine 2G oder 3G Regelung wie in Deutschland gibt es in Spanien und Andalusien bisher nicht. Nach dem stetigen Anstieg der Inzidenzen wird aber nun auch hier über die Möglichkeit nachgedacht – zumindest für bestimmte Bereiche. Um die geplanten Kontrollen durchzusetzen, muss aber zunächst der Oberste Gerichtshof Andalusiens (TSJA) seine Zustimmung dazu geben. Dieser hatte sich noch Anfang August dieses Jahres mit dem Argument gegen derartige Zugangsbeschränkungen gestellt, dass nicht alle Bewohner die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
„Das hat sich aber nun geändert“, sagt Aguirre. „Wer inzwischen noch nicht geimpft ist, der ist es nicht, weil er nicht kann, sondern weil er nicht will.“ Deshalb erwarte man eine Änderung des Standpunktes des TSJA und grünes Licht für die neuen Maßnahmen.
In Andalusien sind seit Monaten mobile Impfzentren unterwegs, in denen man sich auch ohne Termin impfen lassen kann. Nach Angaben von Jesús Aguirre sind derzeit 537.000 Bewohner in Andalusien noch nicht geimpft. 91,2 Prozent der Bevölkerung über 12 Jahren haben die vollständige Impfung erhalten.
Auffrischungsimpfungen bald für über 60-Jährige
Auch die Auffrischungsimpfungen, die sogenannten Booster, sind angelaufen. Termine hierzu werden in den jeweiligen Gesundheitszentren vergeben. In ganz Andalusien sind bereits 647.000 Menschen mit der dritten Dosis geimpft und man komme gut voran, so der Gesundheitsminister. Dazu kündigte Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez an, dass demnächst auch die Gruppe der 60-69 Jährigen sowie das medizinische Personal in Spanien an der Reihe sei. Derzeit bekommen die über 70-Jährigen ihre Auffrischungsimpfung.
Mit der Forderung nach Zugangskontrollen schließt sich Andalusien anderen autonomen Regionen an. Das Baskenland hat beim dortigen Gerichtshof die Genehmigung beantragt, beim Zugang zu Nachtlokalen und Restaurants den Impfausweis verlangen zu können.
Ob der Oberste Gerichtshof Andalusiens dem Antrag für eine Zugangsregelung per Impfpass stattgibt, ist allerdings keineswegs sicher. Im August hatte das Gericht in Sevilla seine ablehnten Haltung auch damit begründet, dass Geimpfte oder Genesene das Virus ebenfalls übertragen können.
Jesús Aguirre sprach sich für eine einheitliche Regelung für ganz Spanien aus, denn nur dann könne der Impfausweis “optimal genutzt werden, vor allem um sicherzustellen, dass jeder, der innerhalb Spaniens unterwegs ist, geimpft ist.”
In den kommenden Tagen wird sich der andalusische Expertenrat zusammensetzen, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Quellen: El Español, Diario SUR, Junta de Andalucía.