Erdbebenrisiko: Alle 103 Gemeinden der Provinz Málaga sind betroffen

Neue Richtlinie verpflichtet die Gemeinden zur Erdbebenvorsorge – Die Einstufung bedeutet nicht, dass ein starkes Beben unmittelbar bevorsteht.

Erdbebenrisiko in Málaga
Quelle: BOE / spanisches Innenministerium.

Erdbebenrisiko in Málaga

Alle 103 Gemeinden der Provinz Málaga gelten laut der neuen spanischen Richtlinie als potenziell von Erdbeben betroffen. Das geht aus einer am 10. Oktober 2026 im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlichten Regelung hervor.

Grundlage ist die Erdbebengefährdung, die das Nationale Geografische Institut (IGN) für Spanien ermittelt hat.

Die Richtlinie erfasst Gemeinden, in denen nach den zugrunde liegenden Berechnungen Erdbeben mit einer Intensität von mindestens VII möglich sind. Für die Provinz Málaga betrifft das sämtliche 103 Kommunen – von der Provinzhauptstadt über die westliche Costa del Sol bis in die Axarquía und das Hinterland.

Axarquía und das Hinterland besonders betroffen

Zu den 34 Gemeinden in der Provinz, die in der Richtlinie sogar der Kategorie mit einer möglichen Erdbebenintensität von mindestens VIII zugeordnet werden, gehören unter anderem Nerja, Torrox, Vélez-Málaga, Antequera und die Stadt Málaga.

Die Liste umfasst außerdem zahlreiche Orte in der Axarquía, darunter Cómpeta, Periana, Frigiliana und Canillas de Aceituno.

Die Einstufung beschreibt die Erdbebengefährdung und ist keine Vorhersage. Sie bedeutet weder, dass ein Beben unmittelbar bevorsteht, noch dass es in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich zu einem solchen Ereignis kommen muss.

Die Berechnungen des IGN beziehen sich auf einen Wiederkehrzeitraum von 475 Jahren. In einem solchen probabilistischen Modell entspricht das einer Wahrscheinlichkeit von zehn Prozent, dass der zugrunde gelegte Wert der Bodenbewegung innerhalb von 50 Jahren überschritten wird.

Neue Vorgaben für die Notfallplanung

Mit der neuen Richtlinie aktualisiert der spanische Staat die Vorgaben für den Bevölkerungsschutz bei Erdbeben. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 1995 und legt gemeinsame Mindestanforderungen für die Planung auf staatlicher, regionaler und kommunaler Ebene fest. Die Regelung trat am 11. Oktober 2026 in Kraft.

Kommunen in den ausgewiesenen Gefährdungsgebieten müssen lokale Erdbebenpläne erstellen. Diese sollen unter anderem die örtlichen Risiken erfassen, Gebiete mit unterschiedlichen Gefährdungen ausweisen, die Information der Bevölkerung regeln und Maßnahmen zur Selbsthilfe vorsehen.

Auch die Zusammenarbeit der Rettungsdienste und der Schutz wichtiger Infrastrukturen gehören zur Notfallplanung. Für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sieht die Richtlinie vereinfachte Planungsmodelle vor, die in die regionalen Vorgaben eingebunden werden können.

Málaga liegt in einer seismisch aktiven Region

Die Provinz Málaga liegt in einer Region, die durch die Annäherung der afrikanischen und der eurasischen Erdplatte geprägt ist. Die Bewegung der Platten steht im Zusammenhang mit der seismischen Aktivität im Süden Spaniens. Auch die Nachbarprovinz Granada gehört zu den Gebieten mit erhöhter Erdbebengefährdung.

Das IGN stellt Karten und Berechnungswerkzeuge zur Verfügung, mit denen sich die Erdbebengefährdung für einzelne Orte nachvollziehen lässt.

Die neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass die zuständigen Behörden ihre Notfallplanung auf eine gemeinsame wissenschaftliche Grundlage stellen und im Ernstfall besser zusammenarbeiten.

Quellen: Boletín Oficial del Estado (BOE), Málaga HOY. 

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