Spanischer Gerichtshof gibt Sängerin Shakira recht: Steuerbehörde muss rund 55 Millionen Euro zurückzahlen

Shakira Steuerstreit Spanien

Spaniens Oberster Gerichtshof hat Shakira in ihrem jüngsten Rechtsstreit mit der spanischen Steuerbehörde AEAT Recht gegeben.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die kolumbianische Sängerin im Jahr 2011 keinen Steuerwohnsitz in Spanien hatte und damit keinen Steuerbetrug begangen hat.

Das Gericht wies die Argumentation der Steuerbehörde zurück, erklärte die ergangenen Steuerbescheide und Strafzahlungen für rechtswidrig und verpflichtete die Behörde zur Rückerstattung der gezahlten Beträge – zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten.

Der strittige Betrag in diesem Berufungsverfahren lag bei 55 Millionen Euro. Shakiras Anwälte gehen davon aus, dass der tatsächlich rückzuerstattende Gesamtbetrag näher an 60 Millionen Euro liegt. Die Steuerbehörde kann das Urteil noch vor dem Obersten Gerichtshof anfechten.

Acht Jahre langer Rechtsstreit

Das Verfahren markiert das Ende eines acht Jahre langen Streits zwischen der Sängerin und der spanischen Finanzverwaltung. Shakira hatte Steuervergehen für die Jahre 2012 bis 2014 eingeräumt und entsprechende Strafen akzeptiert.

Das Jahr 2011 – eines ihrer kommerziell erfolgreichsten – bestritt sie hingegen: Sie habe den Großteil des Jahres außerhalb Spaniens verbracht.

Das Gericht hob ein früheres Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichts vom Juli 2021 auf und annullierte damit die Einkommensteuer- und Vermögenssteuerbescheide samt Strafzahlungen für 2011.

Kern des Urteils ist die Frage des steuerlichen Wohnsitzes. Nach Artikel 9.1 des spanischen Einkommensteuergesetzes gilt als Steuerresident, wer sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält oder wessen wirtschaftlicher Mittelpunkt im Land liegt. Beides sah das Gericht im Fall Shakira als nicht belegt an.

Die Steuerbehörde kam nach eigener Berechnung auf 163 Aufenthaltstage, Shakiras Anwälte auf 143. In beiden Fällen blieb der Wert unter der gesetzlichen Schwelle.

Auch das zweite Argument – Spanien als wirtschaftlicher Mittelpunkt der Sängerin – scheiterte. Shakira absolvierte 2011 eine Welttournee mit 120 Konzerten in 37 Ländern, besaß keine Immobilie in Spanien und unterhielt hier weder berufliche noch geschäftliche Strukturen.

Ihre Beziehung zu Fußballer Gerard Piqué reichte rechtlich nicht aus, um einen Wohnsitz zu begründen. Das Urteil gilt ausschließlich für das Steuerjahr 2011.

Shakira hatte Spanien Anfang 2023 verlassen und lebt seitdem mit ihren Söhnen in Miami.

Quellen: Diario SUR, El Diario.es

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