Bargeldzahlungen über 1.000 Euro in Spanien – das muss man wissen

Das spanische Finanzamt kontrolliert Bargeldströme streng – Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen

Barzahlung Spanien Gesetz

Rechtslage für die Barzahlung in Spanien

Ob beim Bezahlen im Geschäft, bei Einzahlungen auf das eigene Konto oder bei Überweisungen via Bizum – das spanische Finanzamt (Hacienda) schaut ganz genau hin.

Wer Bargeld einsetzt oder große Beträge auf dem Konto bewegt, muss die gesetzlichen Vorgaben kennen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen – im schlimmsten Fall bis zu 150.000 Euro.

Wir erklären, welche Höchstgrenzen gelten, was gemeldet werden muss und wann die Steuerbehörde aktiv wird.

Barzahlung im Geschäft: 1.000 Euro ist die Obergrenze

In Spanien ist es laut dem Gesetz von 11/2021 nicht erlaubt, mehr als 1.000 Euro in bar für Einkäufe oder Dienstleistungen zu bezahlen – unabhängig davon, ob es sich um einen einzelnen Betrag oder mehrere Teilzahlungen handelt. Diese werden vom Gesetz als Gesamtsumme betrachtet.

Für Nicht-Residenten ohne Steuerwohnsitz in Spanien gilt eine höhere Grenze von 10.000 Euro. Auch Zahlungen in Fremdwährungen unterliegen der gleichen Regelung im entsprechenden Gegenwert.

Diese  Maßnahme dient laut der spanischen Regierung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Das Gesetz schließt gezielte Umgehungen – etwa durch Ratenzahlung in bar – explizit aus.

Wer die Grenze überschreitet, muss mit einer Geldbuße von 25  Prozent der gezahlten Bar-Summe rechnen. Beispiel: Wer 3.000 Euro in bar bezahlt, obwohl nur 1.000 Euro erlaubt sind, kann mit einer Strafe von 750 Euro belegt werden.

Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um ein steuerliches, sondern um ein finanzrechtliches Vergehen, das gesondert geahndet wird.

Belege fünf Jahre aufbewahren

Diese Regelung ist Teil des umfassenden Plans der dem Finanzamt untergeordneten Steuerbehörde Agencia Tributaria zur Eindämmung von Steuerbetrug und Schattenwirtschaft.

Im Verdachtsfall kann die Behörde sowohl den Käufer als auch den Verkäufer zur Vorlage von Zahlungsnachweisen auffordern. Daher sollten Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbelege mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Einzahlungen und Abhebungen: Diese Grenzen gelten

Neben dem Einzelhandel nimmt die Finanzbehörde auch private Kontobewegungen verstärkt unter die Lupe – insbesondere dann, wenn der Ursprung oder Zweck des Geldes nicht eindeutig belegt werden kann.

Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, folgende Vorgänge zu melden:

  • Einzahlungen in bar ab 1.000 Euro: Ausweispflicht in der Bankfiliale.
  • Einzahlungen oder Abhebungen ab 3.000 Euro: Automatische Meldung an das Finanzamt.
  • 500-Euro-Scheine: Immer meldepflichtig, unabhängig vom Betrag.
  • Bargeldbewegungen über 100.000 Euro innerhalb Spaniens: Müssen mit dem Formular S1 vorab angezeigt werden.
  • Privatkredite oder Darlehen über 6.000 Euro: Ebenfalls meldepflichtig – auch bei Familienmitgliedern oder Freunden.

Diese Vorschriften sind im Gesetz 7/2012 geregelt und dienen dem Ziel, illegale Geldflüsse frühzeitig zu erkennen.

Welche Sanktionen drohen bei nicht gerechtfertigten Geldbewegungen?

Wird ein Geldtransfer von der Steuerbehörde als nicht nachvollziehbar oder verdächtig eingestuft, kann das als Steuerverstoß geahndet werden. Je nach Schwere des Vergehens drohen unterschiedliche Strafen:

  • Leichte Verstöße: Bis zu 3.000 Euro Bußgeld plus maximal 50  Prozent Zuschlag.
  • Schwere Verstöße: Zuschläge zwischen 50  Prozent und 100  Prozent, etwa bei Summen über 3.000 Euro oder wenn mehr als die Hälfte der Bemessungsgrundlage betroffen ist.
  • Sehr schwere Verstöße: Zuschläge bis zu 150 Prozent, etwa bei nicht deklarierten Beträgen über 120.000 Euro – in solchen Fällen droht sogar ein Steuerstrafverfahren.

Beispiel: Wer 100.000 Euro ohne Herkunftsnachweis bei der Bank einzahlt, kann im schlimmsten Fall mit einer Geldbuße von bis zu 150.000 Euro belegt werden.

Auch digitale Zahlungen wie Bizum im Visier

Auch digitale Zahlungsdienste wie Bizum geraten zunehmend ins Visier der Finanzaufsicht. Ab 2026 will Hacienda alle Bizum-Transaktionen von Selbstständigen und Unternehmen systematisch erfassen.

Auch für Privatpersonen gilt: Wer regelmäßig Geld über Bizum erhält – etwa von Familienangehörigen – sollte sich darauf einstellen, dass diese Beträge als einkommensrelevant gelten könnten. Entsprechende Zahlungen müssen gegebenenfalls in der Steuererklärung für 2024 angegeben werden.

Fazit: Bargeld bleibt erlaubt – aber nur im legalen Rahmen

Bargeld ist in Spanien nach wie vor ein legitimes Zahlungsmittel, vor allem für kleinere Beträge im Alltag. Doch wer auffällige Kontobewegungen nicht erklären kann, riskiert hohe Strafen.

Die Zusammenarbeit zwischen Banken und Steuerbehörden wird immer enger – und mit ihr auch die lückenlose Überwachung großer Geldbewegungen.

Quellen: El País, ABC, 20 Minutos, El Economista.

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