Nummernschilder in Spanien
Wer aufmerksam schaut, stellt es schnell fest: Auf spanischen Nummernschildern fehlen Vokale. Das ist kein Zufall, sondern Absicht.
Seit September 2000 gilt in Spanien ein einheitliches europäisches Kennzeichensystem, das gezielt neun Buchstaben und Buchstabenkombinationen ausschließt.
Davor trugen die Schilder noch ein Provinzkürzel – M für Madrid, B für Barcelona – gefolgt von vier Ziffern und zwei Buchstaben, in denen auch Vokale vorkamen.
Das aktuelle System besteht aus vier Ziffern und drei Konsonanten, gerahmt von der blauen EU-Flaggenleiste mit dem Länderkürzel E. Die Kombinationen beginnen bei BBB und enden theoretisch bei ZZZ.
System reicht für mehrere Jahrzehnte
Dazwischen sind rund 80 Millionen mögliche Kennzeichen berechenbar. Laut der Zeitschrift Tráfico y Seguridad Vial des spanischen Verkehrsamtes DGT reicht das System noch mehrere Jahrzehnte – die Behörde rechnet damit, dass die letzte mögliche Kombination erst um 2053 erreicht wird.
Für danach prüft die DGT bereits Alternativen, darunter Kennzeichen mit QR-Code oder Mikrochip.
Der erste und wichtigste Ausschlussgrund ist sprachlicher Natur: Die spanische Verkehrsbehörde DGT verzichtet vollständig auf Vokale, um anstößige Wörter oder Namen zu vermeiden.
Kombinationen wie ANO, PIS, FEO oder ETA wären sonst denkbar – ebenso Eigennamen wie ANA oder PAZ.
Trotz des Vokalverbots lassen sich manche Akronyme nicht vermeiden: So tauchen auf Nummernschildern bereits Kombinationen wie DGT, BMW, CNN oder FCB auf.
Der zweite Grund ist visueller Art: Manche Buchstaben ähneln Ziffern zu sehr und können bei hoher Geschwindigkeit, schlechten Lichtverhältnissen oder automatischen Kameraerfassungssystemen zu Verwechslungen führen.
Die O ist vom Zahlenwert 0 kaum zu unterscheiden, weshalb auch das Q aus dem System fällt – sie sieht beiden zu ähnlich. Das Ñ scheidet aus, weil es mit dem N verwechselt werden kann. Zudem wäre es außerhalb Spaniens kaum lesbar.
Ebenfalls ausgeschlossen sind die Digraphen CH und LL. Beide galten früher als eigenständige Buchstaben im spanischen Alphabet, wurden 1994 von der Real Academia Española jedoch aus der offiziellen Buchstabenliste gestrichen.
Technisch gesehen würden sie zudem zwei Zeichen auf dem Platz eines benötigen, was mit dem Kennzeichendesign nicht kompatibel ist.
Neun Buchstaben sind verboten
Insgesamt sind neun Buchstaben und Buchstabengruppen verboten: A, E, I, O, U sowie Ñ, Q, CH und LL. Dass Spanien aktuell gerade die Buchstabenreihe N abarbeitet – und nicht etwa Ñ –, erklärt sich eben durch diesen Ausschluss.
Nach N folgen P, R, S, T, V, W, X, Y und Z, bevor das System irgendwann an seine Kapazitätsgrenze stoßen wird.
Wer dennoch ein Kennzeichen mit Vokalen sieht, hat es mit einem Fahrzeug zu tun, das vor dem Jahr 2000 zugelassen wurde oder aus dem Ausland stammt.
Die DGT kann über das Kennzeichen jederzeit Fahrzeughalter, Versicherungsstatus, HU-Plakette und offene Bußgelder abrufen. Eine manipulierte oder unleserliche Platte kostet bis zu 6.000 Euro Strafe.
Quellen: El Economista, RACE, Infobae España; DGT Tráfico y Seguridad Vial
























































