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Kanzlei am Platz
Seit mehr als 25 Jahren Ihr Anwalt in Fuengirola
Kanzlei am Platz, gelegen am Kirchplatz in Fuengirola, wird von Frau Carmen Soto García geleitet. Sie ist seit Januar 1996 als Anwältin zugelassen und betreut ihre Mandanten mit persönlichem Engagement und dem Ziel, das Anliegen der Mandaten zu effizienten Ergebnissen zu führen.
Carmen Soto García ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfrage e.V. sowie des spanischen Vereins für Familienrecht AEAFA.
Professionelle Beratung und Lösungen
Die Kanzlei bietet professionelle Beratung und Lösungen bei Erbschaftsregelungen, unabhängig davon, ob spanische Gesetzgebung oder die eines deutschsprachigen Landes (Deutschland, Schweiz, Österreich) anzuwenden ist.
Da jeder Staat seine eigenen erbrechtliche Regelung hat, kommt oftmals die Frage auf, welches Erbrecht Anwendung findet bei Auslandsbezug. Dies betrifft nicht nur die Fälle, in denen sich Vermögen in Spanien und in Deutschland, sondern auch in der Schweiz oder in Österreich befindet.
Probleme können sich zudem ergeben, wenn Ehen mit verschiedenen Nationalitäten bestehen und einer der Ehepartner verstirbt und anschließend dessen Erbe zu regeln ist. Hier findet das Internationale Erbrecht Anwendung. Dabei sind nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Rechtzeitige Vorsorge in Erbangelegenheiten
Mit unserer Hilfe treffen Sie frühzeitig die bestmögliche Vorsorge. Eine umfassende Rechtsberatung durch unsere versierten Rechtsanwälte kann potenzielle Schwierigkeiten und Probleme bereits im Vorfeld aus dem Weg räumen. Wir möchten sicherstellen, dass im Erbfall Ihre Angehörigen nicht zusätzlich mit rechtlichen Problemen belastet werden.
Die Kanzlei unterstützt Sie gerne bei Ihrem persönlichen Anliegen. Kontaktieren Sie uns.