Tempolimits in Spanien
Im vergangenen Jahr 2024 registrierten die Radargeräte der spanischen Verkehrsbehörde DGT mehr als 1.100 Fahrer, die mit sage und schreibe 80 km/h über dem erlaubten Tempolimit auf Landstraßen oder Autobahnen unterwegs waren.
Erst kürzlich stoppte die Polizei in Málaga einen Motorradfahrer, der mit 116 km/h durch den Stadtteil Teatinos raste – auf einer Straße, die auf 50 km/h begrenzt ist.
Ihm drohen nun drei bis sechs Monate Haft, eine hohe Geldstrafe, die in sechs bis zwölf Monaten abgezahlt werden kann oder gemeinnützige Arbeit zwischen 31 und 90 Tagen. Außerdem wird ihm der Führerschein für mindestens ein Jahr und bis zu vier Jahre entzogen.
Wir haben einen Überblick über die Tempolimits in Spanien und die Strafen bei der Überschreitung zusammengestellt.
1. Tempolimits innerhalb einer Ortschaft in Spanien
- 20 km/h auf Straßen mit nur einem Gehwegniveau
- 30 km/h auf Straßen mit einer Fahrspur pro Richtung
- 50 km/h auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung
2. Tempolimits außerhalb von Ortschaften in Spanien
- 90 km/h auf Landstraßen
- 100 km/h auf Schnellstraßen
3. Tempolimits auf Autobahnen und Autovías
- 120 km/h für Pkw und Motorräder
- 90–100 km/h für Lkw, Busse und Wohnmobile
Ab wann wird zu schnelles Fahren in Spanien zur Straftat?
Laut der DGT wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet, wenn sie außerorts um mehr als 80 km/h oder innerorts um mehr als 60 km/h über dem Tempolimit liegt.
Während reguläre Bußgelder für zu schnelles Fahren zwischen 100 und 600 Euro liegen und einen Punktabzug von zwei bis sechs Punkten zur Folge haben, drohen bei strafrechtlichen Konsequenzen deutlich härtere Strafen.
Laut Artikel 379.1 des spanischen Strafgesetzbuches kann das Überschreiten des Tempolimits um mehr als 80 km/h (außerorts) oder mehr als 60 km/h (innerorts) mit drei bis sechs Monaten Haft, einer hohen Geldstrafe, die in sechs bis zwölf Monaten abgezahlt werden kann, oder gemeinnütziger Arbeit von 31 bis 90 Tagen geahndet werden.
In jedem Fall wird die Fahrerlaubnis für ein bis vier Jahre entzogen.
Besonders drastisch fällt das Strafmaß aus, wenn ein Fahrer “mit offenkundiger Missachtung des Lebens anderer” unterwegs ist. In diesen Fällen kann die Freiheitsstrafe auf zwei bis fünf Jahre steigen.
Quellen: Diario SUR, DGT, AS.com, Cadena SER.