So erkennt man, was sich in den Meeresfrüchtekonserven befindet

Neue Vorschriften sollen die Bezeichnungen von Muscheln, Fisch und anderen Konserven in spanischen Supermärkten klarer machen

Kennzeichnung Meeresfrüchte Spanien

Kennzeichnung von Meeresfrüchten in Spanien

Wer in Spanien Fisch- oder Meeresfrüchtekonserven kauft, soll künftig leichter erkennen können, welches Produkt sich tatsächlich in der Dose befindet.

Die Bezeichnungen auf Fisch- und Meeresfrüchteprodukten sollen genauer festlegen, welche Art und welche Produktform sich hinter dem jeweiligen Namen verbirgt.

Grundlage ist eine neue spanische Regelung, die die bisherigen Vorschriften aus den 1980er Jahren modernisiert und die Bezeichnungen von Fischerei- und Aquakulturprodukten neu ordnet.

Das Real Decreto 1082/2025 wurde am 6. Dezember 2025 im spanischen Amtsblatt BOE veröffentlicht und trat am 2. Januar 2026 in Kraft. Es ersetzt unter anderem Teile der bisherigen Regelungen aus den Jahren 1984 und 1985.

Ziel ist ein flexibleres System, das auch neue Arten, Produktformen und Herstellungsverfahren berücksichtigen kann. Die zulässigen Bezeichnungen sollen dabei eindeutig festgelegt sein und den Verbrauchern eine bessere Orientierung geben.

Genauere Bezeichnungen für die Produkte

Eine wichtige Änderung betrifft die Bezeichnungen der Fisch- und Meeresfrüchteprodukte. Für die verschiedenen Arten und Produkte gelten amtlich festgelegte Handelsbezeichnungen. Dadurch soll vermieden werden, dass zu allgemeine Bezeichnungen verwendet werden, die beim Verbraucher einen falschen Eindruck über den Inhalt erwecken könnten.

Auch die Art und Form, in der ein Produkt angeboten wird, wird genauer definiert. Dazu gehören beispielsweise Angaben wie ‚entero‘ (ganz), ‚troceado‘ (in Stücke geschnitten), ‚desmigado‘ (zerkleinert), ‚filetes‘ (Filets), ‚lomos‘ (Rückenstücke) oder ‚ventresca‘ (Bauchfleisch).

Bei der Bezeichnung ‚ventresca‘ ist beispielsweise genau festgelegt, welcher Teil des Fisches damit gemeint ist. Die Bezeichnung darf also nicht beliebig für andere Fischstücke verwendet werden.

Noch nicht alle neuen Regeln gelten sofort

Wichtig für Verbraucher: Das Inkrafttreten des neuen Real Decreto bedeutet nicht, dass sämtliche neuen Bezeichnungen für Konserven bereits seit Januar 2026 zwingend auf allen Dosen stehen müssen.

Für Konserven gelten Übergangsbestimmungen. Die bisherigen Vorschriften bleiben für diesen Bereich so lange relevant, bis die dafür vorgesehene neue Liste der zugelassenen Bezeichnungen für Konserven und zubereitete Fischprodukte wirksam wird.

Für Änderungen von bereits festgelegten Bezeichnungen sieht die neue Regelung zudem eine Anpassungsfrist von sechs Monaten vor. Für bereits hergestellte und nach den bisherigen Vorschriften korrekt gekennzeichnete Produkte gelten weitere Übergangsregelungen, damit vorhandene Ware nicht sofort aus dem Handel genommen werden muss.

Die Neuregelung ist damit vor allem eine Modernisierung des Kennzeichnungssystems. Sie verändert nicht automatisch die Zusammensetzung der Produkte. Angaben zu Salz, Zusatzstoffen, Öl, Soßen oder Nährwerten sind von dieser Regelung nicht grundsätzlich betroffen.

Quellen: BOE – Real Decreto 1082/2025; BOE, Andalucía Información.

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