Stadt Málaga setzt Bußgelder in der Umweltzone aus – Tausende Verfahren bleiben offen

Während bestimmte Fahrzeuge mit Zulassung in Málaga von Sanktionen ausgenommen waren, konnten Halter von außerhalb der Stadt mit Bußgeldern belegt werden.

Umweltzone Málaga 2025

Bußgelder in Málaga

Die Stadt Málaga hat die Bußgelder in ihrer Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) seit Mittwoch, den 14. Oktober, ausgesetzt. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Andalusiens (TSJA), der die entsprechende Regelung der städtischen Mobilitätsverordnung für rechtswidrig erklärt hatte.

Das Gericht beanstandete insbesondere, dass Fahrzeuge ohne Umweltplakette unterschiedlich behandelt wurden: Während bestimmte Fahrzeuge mit Zulassung in Málaga von Sanktionen ausgenommen waren, konnten Halter von außerhalb der Stadt mit Bußgeldern belegt werden. Diese Unterscheidung sah das Gericht als diskriminierend an.

Mehr als 46.000 mögliche Sanktionen

Nach Angaben der spanischen Tageszeitung Málaga HOY wurden zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 insgesamt 46.562 Anzeigen beziehungsweise Sanktionsvorschläge im Zusammenhang mit der Umweltzone registriert.

Die vorgesehene Geldbuße betrug 200 Euro und konnte bei schneller Zahlung auf 100 Euro reduziert werden. Wie viele Verfahren tatsächlich abgeschlossen wurden und wie viele Betroffene bereits gezahlt haben, ist weiterhin unklar.

Was passiert mit bereits verhängten Bußgeldern?

Die Stadtverwaltung will die Folgen des Urteils prüfen und die betroffenen Fälle rechtlich bewerten. Eine automatische Rückerstattung aller bereits gezahlten Bußgelder ist bislang nicht bestätigt.

Autofahrer, die einen Bescheid erhalten oder bereits bezahlt haben, sollten deshalb ihre Unterlagen aufbewahren und sich über den aktuellen Stand bei der zuständigen städtischen Behörde informieren.

Die Aussetzung der Bußgelder bedeutet nicht, dass die gesetzlichen Vorgaben für Umweltzonen in Spanien grundsätzlich aufgehoben sind. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vorsehen.

Málaga muss nun eine Regelung entwickeln, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die vom Gericht beanstandete Ungleichbehandlung vermeidet.

Bis dahin gilt: Die Stadt verhängt keine Bußgelder mehr auf Grundlage der aufgehobenen ZBE-Regelung. Welche konkrete Neuregelung künftig kommt, ist noch offen.

Quellen: Cadena SER Málaga, Málaga HOY, El País.

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