Schritt für Schritt: Der Umzug nach Spanien

Kolumnistin Lisa Westerhoff teilt ihre Erfahrungen und wertvolle Tipps für einen gelungenen Umzug von Deutschland nach Spanien

Umzug nach Spanien
Diese Grafik wurde mit KI erstellt.

Umzug nach Spanien: Das ist zu beachten

Ob Klima, Kultur, Lebensqualität oder der Job: was Sie auch in den Süden zieht, hier erfahren Sie, was Sie für ein möglichst entspanntes Zurücklehnen unter spanischer Sonne wo, wann und wie beantragen sollten.

Aller Anfang ist NIE

Fangen wir also ganz vorne an: Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Arbeit anzunehmen, ein Haus zu kaufen oder auch „nur“ ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, brauchen Sie eine Identifizierungsnummer: die NIE (Número de Identificación de Extranjero) – auch wenn Sie (erstmal) in Deutschland wohnen bleiben.

Diese Nummer weist keinesfalls einen Wohnsitz oder eine Aufenthaltsberechtigung in Spanien nach. Sie werden sie aber vermutlich bereits brauchen, bevor Sie Ihren ersten Koffer auf spanischem Boden absetzen.

Sie können die NIE in Spanien selber bei einer Polizeidienststelle mit Ausländerabteilung oder bei einer Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) beantragen. Diese Nummer bleibt fortan auch Ihre Steuernummer. Welche Dokumente Sie genau benötigen, erfahren Sie in in diesem Artikel.

Falls Sie noch nicht vor Ort sind, kann man die NIE glücklicherweise auch im spanischen Konsulat im Heimatland beantragen. Theoretisch. Praktisch bedeutet das oft monatelange Wartezeiten auf den ersten freien Termin. Also besser früher als später buchen!

Kleiner Tipp: Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Oft werden kurzfristige Termine, die abgesagt wurden, im Laufe des Tages freigeschaltet.

Was brauche ich also, um eine NIE zu bekommen?

Simpel gesagt: Einen Grund, nach Spanien auszuwandern. Das kann zum Beispiel beruflicher Natur sein, wegen eines Immobilienkaufs, einer Familienzusammenführung, eines Studiums oder einer Ausbildung.

Auch wenn Sie sich zwar als EU-Bürger ohne Grund in Spanien aufhalten können, brauchen Sie die NIE im Alltag schnell. Um sie zu beantragen, brauchen Sie zwingend entsprechende Nachweise wie (Kauf(vor)vertrag einer Immobilie, Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung etc.

Im Konsulat gilt: Gut vorbereitet ist die halbe Miete, denn nichts ist ärgerlicher als nach wochenlangem Warten auf den Termin, ein Dokument zu vergessen und von vorne anfangen zu müssen. Und dann ist es endlich soweit: Circa zwei Wochen nach Ihrem Termin erhalten Sie Ihre NIE per Mail.

Der erste Monat: Zwischen Empadronamiento, Krankenkarte und Bankkonto

Mit Ihrer NIE in der Hand, Ausweis und Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis, melden Sie sich spätestens 30 Tage nach dem Umzug im Rathaus Ihrer Gemeinde an, auf spanisch: empadronamiento. Damit bekommen Sie Zugang zum Gesundheitssystem, Schulplätzen, Wahlrecht und Sozialleistungen. Sie sind nun – herzlichen Glückwunsch – offiziell Teil der Gemeinde.

Jetzt auf keinen Fall schlapp machen. Im nächstgelegenen Sozialversicherungsbüro beantragen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer (falls nicht schon vom Arbeitgeber erledigt). Die Sozialversicherungsnummer kann man auch hier online beantragen.

Nun mit dieser und dem Empadronamiento-Nachweis zum Gesundheitszentrum ihres Wohnorts, wo Sie Ihre Krankenkarte (Tarjeta de Sanitaria Individual, TSI) beantragen.

In Sachen Steuern: In Zeiten von Remote-Jobs, Home Office & Co. verliert man zwar schnell den Überblick, es gilt aber: Wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien leben, muss man sein weltweites Einkommen hier versteuern.

Bei Zweifeln, gibt die spanische Steuerbehörde Agencia Tributaria Auskunft.

Mit spanischer Meldeadresse und NIE können Sie nun auch ein Bankkonto eröffnen (ohne das Sie oft Wasser- und Stromrechnungen nicht bezahlen können).

Als i-Tüpfelchen: Eine spanische Handynummer erweist sich im Alltag praktisch. Und mal ehrlich: Freunde und Familie das erste Mal mit +34 anzurufen, macht sowieso einiges her.

Nicht vergessen: Sie müssen sich selber im Heimatland ab- und Ihr Auto in Spanien anmelden beziehungsweise ummelden.

Nun wird’s ernst: Residencia beantragen

Wer nach drei Monaten nicht genug von Sonne, Tapas und Flamenco hat, der beantragt die Registrierung als EU-Bürger in Spanien: das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión.

Je nach Situation reichen Sie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag, eine Nachweis über Selbstständigkeit oder Ihren Rentenbescheid ein oder aber müssen beweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel haben.

Auch ein Nachweis über eine Krankenversicherung (keine Reiseversicherung!), die Spanien abdeckt, wird benötigt. Nun ist es offiziell: Sie bekommen eine Ausweis-ähnliche, grünliche Karte und damit die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien – die sogenannte Tarjeta de Identificación de Extranjero (TIE). ¡Olé!

Übrigens… Wem das alles zu viel Behördengänge und Terminstress ist: Es ist in Spanien üblich einen Dienstleister (Gestor) zu beauftragen, der mit Formularen, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten sowie Behördengängen hilft.

¡Mucha suerte!

Alle Schritte im Überblick
  • NIE beantragen: Beim Konsulat im Heimatland oder direkt in Spanien
  • Der erste Monat in Spanien:
        • Empadronamiento – Anmeldung beim Rathaus
        • Sozialversicherungsnummer im Sozialversicherungsbüro beantragen
        • Mit NIE, Empadronamiento und Sozialversicherungsnummer zur Krankenkarte
  • Wichtig im Alltag: spanisches Bankkonto und Handynummer
  • Nach 3 Monaten: Residencia und damit Aufenthaltsrecht beantragen
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