Hundeversicherung in Spanien
Am 29. September 2024 trat in Spanien das neue Tierschutzgesetz in Kraft, das alle Hundehalter dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner abzuschließen. Zuvor waren nur die Besitzer eines als gefährlich eingestuften Hundes zum Abschließen einer solchen Versicherung verpflichtet. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.
Was deckt eine Hundeversicherung in Spanien ab?
Es handelt sich um eine Versicherung, die jeder Hundehalter abschließen muss, um für alle Kosten im Zusammenhang mit Schäden aufkommen zu können, die der Hund gegenüber Dritten verursachen kann.
Dies bezieht sich sowohl auf physische als auch auf materielle Schäden. Zum Beispiel, wenn der Hund beim Spazierengehen oder beim Laufen im Park jemanden beißt, eine Person unabsichtlich umwirft oder wenn er in einem Gebäude oder einer Einrichtung, etwa in einem Restaurant, etwas kaputt macht.
Wie hoch sind die Kosten für eine Basis-Versicherung?
Bevor man eine Versicherung abschließt, sollte man prüfen, ob diese bereits in der Hausversicherung enthalten ist, was häufig der Fall ist. Falls nicht, kann die Hundeversicherung bei jeder beliebigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der durchschnittliche Preis liegt zwischen 25 und 30 Euro pro Jahr. Für potentiell gefährliche Rassen liegen die Kosten mit etwa 50 Euro pro Jahr etwas höher.
Gibt es auch Versicherungen mit speziellen Abdeckungen?
Die Versicherungsgesellschaft Unespa empfiehlt den Abschluss einer speziellen Hundeversicherung, die neben der Haftpflicht in der Regel auch die tierärztliche Versorgung, die Entschädigung bei Verlust oder Diebstahl des Haustiers, oder einen Rechtsbeistand im Fall von eventuellen Klagen oder Beschwerden, die sich auf das Tier beziehen, abdeckt.
Eine Versicherung, welche die tierärztliche Versorgung einschließt, kann bis zu 400 Euro pro Jahr kosten. Für eine Versicherung mit Unfalldeckung muss man mit bis zu 100 Euro pro Jahr rechnen.
Was passiert wenn man keine Hundeversicherung abschließt?
Das Fehlen einer Versicherung für den Hund gilt als geringfügige Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen zwischen 500 und 10.000 Euro geahndet werden kann.
Quelle: www.20minutos.es