Tourismusregulierung in Andalusien
Die Junta de Andalucía hat 13.037 Ferienwohnungen aus dem Tourismusregister der Region gelöscht, davon 4.731 in der Provinz Málaga.
In diesem Register müssen alle touristischen Unterkünfte und Dienstleister erfasst sein, die legal touristische Leistungen anbieten.
Für private Vermieter von Ferienwohnungen ist die Eintragung verpflichtend, bevor die Unterkunft beworben oder vermietet werden darf. Nach der Registrierung erhält jede Unterkunft eine Registrierungsnummer, die in Anzeigen, auf Buchungsplattformen und in der Werbung angegeben werden muss.
Kontrolle und Neuordnung des Sektors
Grundlage für die Löschung ist nach Angaben der Landesregierung eine umfassende Strategie zur Kontrolle, Regulierung und Neuordnung des Sektors, die auf strengeren Vorschriften sowie der Modernisierung von Inspektions- und Registrierungssystemen beruht.
Das neue Regelwerk erlaubt es den Kommunen, Genehmigungen und sogenannte verantwortliche Eigenerklärungen für Ferienwohnungen für bis zu drei Jahre auszusetzen, um ihre Stadtentwicklungs- und Flächennutzungspläne anzupassen.
Andalusiens Tourismusminister Arturo Bernal erklärte gegenüber der spanischen Nachrichtenagentur Europa Press, die Zahlen zeigten, dass seine Regierung „mit Konsequenz, Strenge und Augenmaß“ handle.
Ziel sei eine Tourismuspolitik, die das Zusammenleben von Anwohnern und Besuchern sichere und zugleich entschieden gegen illegale Angebote vorgehe.
Meiste Streichungen in Málaga
Neben Málaga mit 4.731 aus dem Register gelöschten Wohnungen wurden in Andalusien die meisten Streichungen in Granada mit 2.138 Wohnungen verzeichnet, gefolgt von Cádiz mit 1.836 und Sevilla mit 1.468. Weitere Löschungen gab es in Almería, Córdoba, Huelva und Jaén.
Rechtliche Grundlage ist unter anderem das Dekret 31/2024, das den Kommunen ausdrücklich erlaubt, verhältnismäßige Obergrenzen für Ferienwohnungen pro Gebäude, Stadtteil oder Zeitraum festzulegen.
Die Regelung orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ergänzend stärkt das Eildekret 1/2025 zur Wohnungsfrage die Möglichkeiten der Gemeinden, die touristische Nutzung an ihr jeweiliges Stadtmodell anzupassen und das urbane Umfeld zu schützen.
Gleichzeitig soll gegen illegale und nicht gemeldete Angebote konsequenter vorgegangen werden. Vorgesehen sind eine Ausweitung der Kontrollen sowie deutlich höhere Bußgelder, mit Strafen von bis zu 100.000 Euro bei schweren und bis zu 600.000 Euro bei sehr schweren Verstößen.
Parallel dazu wurde das Tourismusregister Andalusiens technisch überarbeitet. Es blockiert inzwischen automatisch Neuanmeldungen von Ferienwohnungen in Zonen mit Beschränkungen oder Lizenzstopps, unter anderem in Sevilla, Málaga, Cádiz und El Puerto de Santa María.
Die andalusische Landesregierung arbeitet darüber hinaus mit Gemeinden wie Alhaurín el Grande, Jerez de la Frontera und Marbella zusammen, um die Aufdeckung nicht gemeldeter Unterkünfte zu verbessern. Nach Angaben des Ministeriums fügt sich das Vorgehen in einen landesweiten Trend ein.
Quellen: Diario SUR, Málaga HOY, Opinion de Málaga
























































