Der Geruch des Geldes
Zwei Hunde der spanischen Nationalpolizei haben zum Auffinden von einer Million Euro beigetragen, die in einem doppelten Kofferraumboden versteckt waren. Die Fahrerin, der nun ein Bußgeld droht, wurde bei einer Routinekontrolle in der Stadt Málaga abgefangen.
Nach Angaben der Nationalpolizei hat die Frau keinen Nachweis des Finanzministeriums vorlegen können, der den Transport eines solchen Geldbetrags akkreditiert. Dieses Dokument ist nötig für Bargeldbewegungen innerhalb Spaniens, die die 100.000 Euro überschreiten. Damit soll Geldwäsche verhindert werden.
Die Hunde Isco und Cronos entdeckten das Geld aufgrund des Geruchs und machten die Hundeführer bei der Routinekontrolle darauf aufmerksam, als sie eindringlich die hintere rechte Seite des Kofferraums beschnupperten.
Da zunächst der Verdacht bestand, dass das Auto Drogen transportieren könnte, wurde das Auto zur Polizeizentrale gebracht, wo nach einer gründlichen Untersuchung schließlich ein doppelter Boden an der Unterseite des Kofferraums gefunden wurde. Er enthielt zahlreiche Bündel von Banknoten, die perfekt geordnet und nach ihrem Wert gruppiert waren: 50, 20, 10 und 5 Euro. Der Gesamtbetrag des sichergestellten Geldes betrug 999.630 Euro.
Anzeigepflcht von Bargeld in Spanien
Nach einem Gesetz des spanischen Finanzministeriums müssen Bargeldbewegungen innerhalb Spaniens deklariert werden, wenn die Beträge 100.000 Euro übersteigen.
Außerdem ist es verpflichtend, Bargeldbewegungen nach oder aus Spanien von Beträgen gleich oder größer als 10.000 Euro zu melden. Lediglich unangemeldete Barmittel im Wert von unter 10.000 Euro dürfen mitgeführt werden, erklärt Rechtsanwalt Fernando Frühbeck aus Marbella. “In der Praxis findet diese Obergrenze wenig Beachtung bei den meisten Reisenden. Sie denken, dass Bargeld von den Kontrollen nicht erfasst werden und man problemlos auch mal 15.000 oder mehr Euro in bar mitnehmen kann”, sagt Frühbeck. Das Argument der Reisenden sei oft, dass eine EU-Verordnung nur für Reisende aus Nicht-EU Staaten eine obligatorische Anmeldepflicht für Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr vorsehe.
Jedoch hat Spanien im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Im Unterschied zur EU-Verordnung sieht das grundsätzlich eine Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- und Ausreise nach Spanien vor. Dabei unterscheidet das spanische Gesetz nicht zwischen EU-Staaten und Drittländern. Anzeigepflichtig sind Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, sowie Wertpapiere (z.B. Aktien, Schecks, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine.
Gemäß der spanischen Gesetzgebung begeht derjenige, der der obligatorischen Anzeigepflicht nicht nachkommt, eine schwere Ordnungswidrigkeit. Die spanischen Behörden können im Falle eines Verstoßes eine Mindeststrafe von 600 Euro und eine Höchststrafe bis zu dem doppelten Wert der mitgeführten Barmittel festsetzen, so Anwalt Fernando Frühbeck.
Quellen: Policia Nacional, La Opinion de Málaga.