Ab dem 17. Oktober 2026 müssen kommerzielle Telefonanrufe in Spanien über eine Rufnummer erfolgen, die mit 400 beginnt.
Damit sollen Verbraucher auf einen Blick erkennen können, dass es sich um einen Werbe- oder Verkaufsanruf handelt.
Die neue Nummernregelung geht auf das Gesetz über Kundenservice zurück. Sie soll klar zwischen kommerziellen Anrufen und Anrufen des Kundenservices unterscheiden.
Nummern mit der Vorwahl 400 sind ausschließlich für ausgehende kommerzielle Anrufe vorgesehen. Sie dürfen nicht genutzt werden, um Anrufe von Kunden entgegenzunehmen oder einen Kundenservice anzubieten.
Für den Kundenservice können dagegen unter anderem die kostenlosen Nummern 800 und 900, geografische Nummern zum Standardtarif sowie bestimmte Kurzwahlnummern verwendet werden. Mobilfunknummern sind dafür nicht zugelassen.
Die Telekommunikationsanbieter können ihren Kunden außerdem auf Wunsch die Möglichkeit anbieten, kommerzielle Anrufe über 400-Nummern zu sperren.
Bei Fragen zum Verbraucherschutz bietet die Junta de Andalucía den kostenlosen Informations- und Beratungsdienst Consumo Responde an.
Er ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 15 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 900 21 50 80 erreichbar. Auch per E-Mail, über die Internetseite und über soziale Netzwerke ist der Dienst erreichbar.
Quelle: Junta de Andalucía



























































