Der spanische Richter Juan Carlos Peinado hat am 20. Juni 2026 nach über zwei Jahren Ermittlung die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Begoña Gómez, Ehefrau von Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez, angeordnet.
Ihm zufolge liegen genug Anhaltspunkte vor, um vier Tatvorwürfe zu verhandeln: Einflussnahme, Korruption, Unterschlagung und Veruntreuung öffentlicher Mittel. Das Verfahren findet vor einem Geschworenengericht statt.
Ebenfalls angeklagt sind ihre Beraterin Cristina Álvarez sowie der Unternehmer Juan Carlos Barrabés wegen mutmaßlichen Tauschgeschäften, bei denen seine Firmen öffentliche Aufträge im Wert von über elf Millionen Euro erhalten haben sollen.
Als Sicherungsmaßnahmen ordnete Peinado die Abgabe des Reisepasses, ein Ausreiseverbot und eine zweiwöchentliche Meldepflicht an.
Besonders kontrovers: Der Richter schließt nicht aus, dass die der Beschuldigten zugeteilten Personenschützer ihr bei einer Flucht behilflich sein könnten. Polizeigewerkschaften (SUP, Jupol, CEP) reagierten empört und forderten eine Richtigstellung; der SUP reichte beim Obersten Justizrat CGPJ eine formelle Beschwerde ein.
Die Regierung und die PSOE bezeichneten das Vorgehen als politisch motiviert. La Moncloa sprach von „Verfolgung und Besessenheit“ eines Richters, der „nur politischen Motiven folge“. Die PSOE startete die Kampagne #YoConBegoña. Die Oppositionspartei PP nutzte die Entscheidung des Richters, um erneut Neuwahlen zu fordern.
Die Verteidigung von Gómez will nun die Sicherungsmaßnahmen anfechten. Die Eröffnung des Hauptverfahrens selbst ist nicht anfechtbar.
Quellen: ABC, El Mundo, El País

























































