Remote arbeiten aus Spanien
Ob selbstständig oder angestellt: Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, ohne festen Ort zu arbeiten. Leben dort, wohin es einen verschlägt, und nicht dort, wo die Firma sitzt. Die Frage liegt auf der Hand: Warum dann nicht gleich in Spanien?
Wer remote arbeitet, kann seinen Arbeitsort frei wählen und unterscheidet sich damit vom Homeoffice und ähnlichen Modellen, bei denen die Mitarbeiter zwar oft von zu Hause arbeiten, aber doch an den Ort der Firma gebunden sind.
Die Vorteile sind klar: weniger Spritkosten, kein Zeitaufwand für den Arbeitsweg und flexiblere Arbeitszeiten.
Auf der anderen Seite fehlt vielen der soziale Kontakt, und nicht alle können den Ablenkungen außerhalb eines Büros widerstehen. Privat- und Berufsleben verschwimmen leichter.
Wer den Balanceakt aber meistert, ohne festen Arbeitsort, oft ohne „Nine-to-five“-Arbeitszeiten und mit genügend Selbstdisziplin, der kann nicht nur von zu Hause arbeiten, sondern auch im Lieblingscafé, am Pool oder im schattigen Park.
Viele Remote-Arbeitende verschlägt es mittlerweile nach Spanien. Manche kommen für ein paar Monate, andere für das ganze Jahr. Ob als Selbstständiger oder mit einem Arbeitsvertrag bei einer in Deutschland ansässigen Firma: Mit dem Laptop auf dem Schoß und den Füßen im Sand lässt es sich gleich viel leichter arbeiten.
Steuerlich und versicherungstechnisch bringt diese Arbeitsform aber die eine oder andere Hürde mit sich. Hier geben wir einen kleinen Überblick, damit man im Bürokratie-Dschungel nicht die Orientierung verliert.
Welche Möglichkeiten gibt es, remote in Spanien zu arbeiten?
Modell 1: Deutscher Arbeitgeber, Arbeitsort in Spanien
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber haben, sich aber nicht in der Nähe der Firma aufhalten müssen, kann dieses Modell für Sie interessant sein.
Nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie in Spanien leben, ohne kündigen zu müssen. Sie verrichten Ihre normale Arbeit, sind über das Internet in Kontakt und absolvieren gegebenenfalls gelegentliche Besuche am Firmensitz.
Wichtig ist in diesem Fall auch zu prüfen, wo Ihre Steuerpflicht besteht. Unterm Strich gilt: Sie zahlen dort, wo Sie sich mehr als 183 Tage aufhalten und Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Das gilt auch, wenn Sie pendeln und gelegentlich von Deutschland aus arbeiten.
Die magische Zahl zeigt, wo Sie sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhalten: 365 Jahrestage geteilt durch zwei ergeben 182,5 Tage. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, dass Ihr Einkommen nur im Wohnsitzstaat, in diesem Fall also Spanien, besteuert wird.
Die EU hat dafür gesorgt, dass man nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Daher führt Ihr Arbeitgeber diese an die spanische Sozialversicherung ab. Dafür muss er Sie bei der Seguridad Social anmelden.
Ausnahmen gelten, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vorübergehend – für weniger als zwei Jahre – ins Ausland entsandt werden.
Modell 2: Spanischer Arbeitgeber, Arbeitsort in Spanien
Wenn Sie stattdessen einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen mit spanischem Sitz haben, remote für dieses arbeiten und dauerhaft in Spanien gemeldet sind, ist die Sache gleich viel einfacher.
Ihre Steuerpflicht besteht ebenfalls in Spanien, da Sie hier wohnhaft sind. Natürlich unterliegen Sie der spanischen Sozialversicherung, die unter anderem Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit abdeckt.
Modell 3: Selbstständig in Spanien
Wenn Sie selbstständig als Autónomo in Spanien arbeiten und auch hier gemeldet sind, zahlen Sie selbstverständlich ebenfalls hier die progressive Einkommensteuer und berechnen die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die sogenannte IVA, vor Ort.
Sie müssen Ihre Selbstständigkeit beim spanischen Finanzamt, der Agencia Tributaria, sowie bei der spanischen Sozialversicherung, der Seguridad Social, anmelden.
Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren nicht als Selbstständiger registriert waren, gibt es einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag von aktuell rund 90 Euro pro Monat für das erste Jahr.
Das hilft bei dem oft holprigen Einstieg. Eine Einkommensteuervorauszahlung sowie die jährliche Steuererklärung sind natürlich ebenfalls fällig. Die Sozialversicherungsbeiträge hängen nach dem anfänglichen Rabatt vom monatlichen Nettogewinn ab.
Modell 4: Selbstständigkeit in Spanien mit Aufträgen in Deutschland
Nun wird es etwas komplizierter: Nehmen wir wieder an, Sie sind in Spanien gemeldet – Vorteile wie Feierabend am Strand oder Mittagspause am Pool müssen wir an dieser Stelle kaum wiederholen –, arbeiten aber für deutsche Auftraggeber.
Dann zahlen Sie Ihre Einkommensteuer trotzdem in Spanien. Wieder gilt das Doppelbesteuerungsabkommen, damit Sie keine Steuern doppelt zahlen. Sie sind als Autónomo in Spanien sozialversichert, um Krankenversicherung und Rente abzudecken.
Wie Sie die Umsatzsteuer, also die IVA, ausweisen, hängt jedoch davon ab, für welchen Auftraggeber Sie in Deutschland arbeiten, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt und welche Leistungen erbracht werden. Kontaktieren Sie im Zweifel einen Experten.
Remote eröffnet neue Perspektiven
Ob im Angestelltenverhältnis oder selbstständig: Remote arbeiten zu können, eröffnet völlig neue Perspektiven und kann Ihnen die finanzielle Sicherheit geben, den Schritt zu wagen und nach Spanien zu ziehen.
Besprechen Sie jedes Detail mit Ihrem Arbeitgeber oder wenden Sie sich bei einer Selbstständigkeit an einen Steuerexperten.
Denn wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, können Sie direkt nach der Arbeit sorgenfrei die Sonne genießen, statt die meiste Zeit des Jahres auf den langersehnten Urlaub zu warten. So macht Geldverdienen Spaß!


























































