Spanien regelt Wohnmobil-Parken neu: Was ab Oktober gilt

Der spanische Ministerrat hat Ende Juni 2026 eine Reform der Straßenverkehrsordnung verabschiedet

Wohnmobile Almunecar

Mit dem Wohnmobil parken in Spanien

Wer mit dem Wohnmobil durch Spanien reist, soll künftig landesweit klarere Regeln für das Parken vorfinden. Eine entsprechende Änderung des spanischen Reglamento General de Circulación wurde Ende Juni vom Ministerrat beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Bereits im März hatte die spanische Verkehrsbehörde DGT ihre aktualisierte Instruktion PROT 2026/04 zu Wohnmobilen veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass Wohnmobile grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen und mit den gleichen Einschränkungen wie andere Fahrzeuge halten und parken dürfen.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug keine Elemente ausklappt, die über seinen Umriss hinausragen. Es muss auf seinen Reifen stehen, wobei Unterlegkeile beziehungsweise Sicherheitskeile zulässig sind.

Außerdem dürfen keine Flüssigkeiten aus dem Wohnbereich auf die Straße gelangen. Diese Vorgaben werden ab dem 1. Oktober 2026 ausdrücklich im Reglamento General de Circulación festgeschrieben.

Wohnmobil parken in Spanien
Quelle: DGT

Gemeinden dürfen Parkzeiten begrenzen

Ganz freie Hand haben Wohnmobilfahrer damit allerdings nicht. Die örtlichen Vorschriften und die Beschilderung müssen weiterhin beachtet werden.

Gemeinden können insbesondere die Parkdauer begrenzen und das Campen mit Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen und angrenzenden Flächen untersagen. Grundlage dafür ist unter anderem ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2018.

Parken und Campen sind dabei rechtlich nicht dasselbe. Wer sein Wohnmobil abstellt, darf also nicht automatisch auch Tische, Stühle oder andere Ausrüstung außerhalb des Fahrzeugs aufstellen.

Besondere Vorschriften gelten zudem in bestimmten Küstenbereichen. Auf Stränden ist das nicht genehmigte Abstellen von Fahrzeugen nach den Vorschriften des Küstenschutzrechts verboten.

Für Wohnmobilreisende bedeutet die neue Regelung vor allem eine klarere Grundlage für das Parken. Wer einen Ort an der Costa del Sol oder an anderen Küstenabschnitten ansteuert, sollte dennoch die örtliche Beschilderung und die geltenden Gemeindevorschriften beachten.

Die DGT weist außerdem auf ein neues Verkehrsschild hin: S-128 kennzeichnet einen Entsorgungspunkt für Abwasser von Wohnwagen und Wohnmobilen.

Quellen: DGT, Ministerio de Interior

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