Bundestagswahl – so kann man von Spanien aus teilnehmen

Frist zur Eintragung in des Wählerregister läuft am 5. September ab. Wer noch in Deutschland gemeldet ist, braucht keinen Formantrag.

Wählen von Spanien aus

Wählen von Spanien aus

Am 26.September 2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Auch Deutsche, die in Spanien leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr haben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Wer keinen Meldewohnsitz in Deutschland mehr hat, muss sich bis zum am 5. September 2021 (Eingang im Wahlamt) in das Wählerregister eintragen.

Konsul Arnulf BraunWir haben hier noch einmal gemeinsam mit dem deutschen Konsul in Málaga, Arnulf Braun, die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Bis wann und wo muss ich die Unterlagen beantragen?
Hier muss unterschieden werden zwischen Deutschen, die in Deutschland nicht mehr gemeldet und somit nicht mehr Wählerregister eingetragen sind, und Deutschen, die noch mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.

A.)  Deutsche ohne Meldewohnsitz in Deutschland
Das Konsulat empfiehlt, den Antrag auf Eintragung in das Wählerregister bei dem Wahlamt des letzten Meldewohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland möglichst bald zu stellen, jedoch spätestens bis zum 5. September 2021. Anträge, die nach diesem Datum beim Wahlamt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte achten Sie daher auch auf die Postlaufzeiten, die zwischen Spanien und Deutschland bisweilen bis zu zwei Wochen dauern können.

B.)  Deutsche mir Meldewohnsitz in Deutschland
Wenn Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland innehaben, ist ein Formantrag nicht erforderlich. Sie sind bereits im dortigen Wählerregister verzeichnet und können die Briefwahlunterlagen direkt anfordern. Bitte wenden Sie sich dazu an das Bürgeramt oder Wahlamt Ihrer Heimatgemeinde. Die Adresse finden Sie unter dem Stichwort „Wahlamt+Name der Heimatgemeinde“ im Internet. Auch hier empfiehlt das Konsulat aufgrund der Postlaufzeiten eine möglichst baldige Anforderung der Briefwahlunterlagen.

Kann ich die Briefwahlunterlagen an das Konsulat schicken lassen / dort abgeben?
Dies ist leider nicht möglich. Eine Nutzung des amtlichen Kuriers ist für Wähler*innen in der EU und somit auch in Spanien nicht vorgesehen.

Kann ich im Konsulat wählen?
Auch dies ist leider nicht möglich. Das deutsche Wahlrecht basiert auf 299 inländischen Wahlkreisen mit 299 unterschiedlichen Kandidatenlisten, ausschließlich in Papierform. Eine Wahlteilnahme per Briefwahl ist daher nur möglich, wenn man in einem inländischen Wahlkreis als Wähler eingetragen ist. Einen gesonderten Wahlkreis für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sieht das deutsche Wahlrecht nicht vor.

Was kann ich tun, wenn ich die Eintragungsfrist versäume?
Anträge auf Eintragung in das Wählerregister müssen, wie eingangs erläutert, bis zum 5. September 2021 im Wahlamt eingegangen sein. Diese Frist ist aus wahltechnischen Gründen leider nicht verlängerbar.

Ich habe keine Eingangsbestätigung für meinen Antrag bekommen. Ist das normal?
Eine Bestätigung des Erhalts des Antrags auf Eintragung in die Wählerliste bzw. Erhalt des Antrags auf Zusendung der Briefwahlunterlagen erfolgt seitens der deutschen Wahlämter nicht. Die Briefwahlunterlagen werden erst dann verschickt, wenn die örtliche Kandidatenliste abgeschlossen und zugelassen worden ist.
Die deutschen Wahlämter haben keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten nach
Spanien und zurück, aber diese sollten im Regelfall ausreichend sein, damit Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl in Ihrem Wahlamt ankommen.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de

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