Ab Oktober: E-Scooter in Spanien nur noch ab 15 Jahren erlaubt

Neue Zulassungspflicht der Verkehrsbehörde DGT macht Tausende Fahrzeuge ohne Registrierung unbrauchbar

E-Scooter in Spanien

E-Scooter in Spanien

Spaniens Regierung verschärft die Regeln für Elektroroller: Wer einen E-Scooter fahren will, muss künftig mindestens 15 Jahre alt sein.

Die Regelung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und ist Teil einer umfassenderen Änderung der spanischen Straßenverkehrsordnung.

Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat E-Scooter und andere persönliche Leichtfahrzeuge, auf Spanisch kurz PMV, bereits seit Januar 2026 einer verbindlichen Zulassungspflicht unterworfen.

Als PMV gilt jedes Fahrzeug mit einem oder mehreren Rädern, einem Einzelsitz und ausschließlich elektrischem Antrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h.

Wer ein solches Fahrzeug besitzt und damit fahren will, braucht seit Januar 2026 eine Eintragung im Registro de vehículos personales ligeros sowie einen sichtbar angebrachten Identifikationsaufkleber.

Voraussetzung ist, dass das Modell auf der offiziellen DGT-Zulassungsliste steht. Seit dem 22. Januar 2024 dürfen in Spanien nur noch zertifizierte Modelle verkauft werden.

Registrierung erfolgt online oder mit digitalem Zertifikat

Die Registrierung läuft online über die DGT-Website – mit digitalem Zertifikat, elektronischem Personalausweis oder der Cl@ve-App – oder persönlich bei einer DGT-Dienststelle.

Neben den technischen Fahrzeugdaten und dem Seriennummernnachweis wird eine geringe Verwaltungsgebühr fällig. Danach erhalten Besitzer ein digitales PDF-Zertifikat mit Kennzeichen im Format M XXXX LLL.

Wer ein Modell besitzt, das nicht auf der Zulassungsliste steht, kann es vorläufig anmelden. Diese provisorische Registrierung gilt bis zum 22. Januar 2027. Danach darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Raum genutzt werden.

In sozialen Netzwerken sorgt das für Unmut: „Was soll ich jetzt mit meinem einwandfreien Xiaomi M365 machen, der nicht zugelassen werden kann und ab Januar nirgendwo mehr fahren darf?“, schreibt ein Nutzer auf BlueSky. Das 2016 erschienene Modell gehört zu den meistgenutzten E-Scootern überhaupt.

Registrierte Scooter erhalten ein Kennzeichen, das bei einem zugelassenen Betrieb angebracht werden muss. Danach ist der Abschluss einer Pflichtversicherung möglich, die je nach Anbieter variiert.

Die Versicherungspflicht selbst wurde durch die Ley 5/2025 eingeführt und ist untrennbar mit der Registrierung verknüpft: Ohne Eintragung im Register kein Versicherungsabschluss.

Minderjährige dürfen ihr Fahrzeug auf ihren Namen anmelden, die Formalitäten übernimmt jedoch ein gesetzlicher Vormund.

Neu gekaufte Scooter kommen in der Regel mit einer DGT-konformen Zulassungsbescheinigung und erfüllen die Anforderungen an Bremsen, Beleuchtung und Höchstgeschwindigkeit.

Quellen: Diario SUR, DGT, Cadena SER

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