Neue Verkehrsregeln in Spanien ab Oktober: Das ändert sich für Autofahrer, Radfahrer und E-Scooter-Nutzer

Das spanische Verkehrsamt DGT führt ab dem 1. Oktober mehrere Änderungen ein

Verkehrsregeln Spanien 2026
Ziel der neuen Regeln ist ein besserer Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer.

Neue Verkehrsregeln in Spanien ab Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 gibt es in Spanien mehrere Änderungen der Verkehrsregeln. Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem Nutzer von E-Scootern und anderen persönlichen Mobilitätsfahrzeugen, Radfahrer, Motorradfahrer sowie die Regelung an Ampeln.

Ziel ist vor allem ein besserer Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer.

Für E-Scooter und andere persönliche Mobilitätsfahrzeuge gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren. Außerdem besteht eine generelle Helmpflicht. Bei Fahrten bei Nacht oder schlechten Sichtverhältnissen müssen zusätzlich reflektierende oder beleuchtete Elemente verwendet werden.

Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich über die vorgeschriebene Beleuchtung verfügen. Für die Pflicht zur Beleuchtung am Tag gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027.

Auch für Radfahrer ändern sich die Vorschriften. Auf außerstädtischen Straßen bleibt die Helmpflicht bestehen. Für Minderjährige unter 16 Jahren gilt die Helmpflicht auf allen Straßen.

Neue Regel beim Überholen von Radfahrern

Beim Überholen eines Fahrrads müssen Autos und Motorräder ihre Geschwindigkeit um mindestens 20 Kilometer pro Stunde unter die auf der jeweiligen Straße geltende Höchstgeschwindigkeit reduzieren.

Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung muss beim Überholen eines Fahrrads außerdem vollständig auf den anderen Fahrstreifen gewechselt werden. Der seitliche Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern bleibt vorgeschrieben.

Neue Regeln für Motorradfahrer

Motorradfahrer und ihre Beifahrer müssen auf außerstädtischen Straßen künftig Schutzhandschuhe tragen. Außerdem ist das Fahren mit Flip-Flops oder anderem offenen Schuhwerk nicht mehr erlaubt. Diese Vorschrift gilt auf allen Straßen.

Bei Verstößen gegen bestimmte der neuen Vorschriften können Bußgelder von bis zu 200 Euro verhängt werden. Motorradhelme müssen zudem offiziell zugelassen beziehungsweise homologiert sein und den geltenden UNECE-Vorschriften entsprechen.

Für bereits verwendete, bislang zugelassene Helme gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027.

Bei Staus dürfen Motorräder künftig unter bestimmten Voraussetzungen den rechten Seitenstreifen benutzen. Dies gilt nur auf entsprechend gekennzeichneten Strecken und bei stehendem Verkehr aufgrund eines Staus. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Motorräder müssen dabei hintereinander fahren.

Änderungen an Ampeln schützen Fußgänger

Auch an Ampeln gibt es eine wichtige Änderung. An Fußgängerüberwegen mit Ampel soll die gelb blinkende Ampel für Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr gleichzeitig mit dem dauerhaften grünen Signal für Fußgänger geschaltet werden.

Dem grünen Signal für Fußgänger muss ein rotes Dauerlicht für den Fahrzeugverkehr vorausgehen.

Außerdem können sogenannte sichere Schulwege einen eigenen rechtlichen Status erhalten. Dabei handelt es sich um von den zuständigen Behörden eingerichtete Wege, die Kindern den Schulweg zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit nicht motorisierten Verkehrsmitteln erleichtern sollen.

Neue Vorschriften für Lieferfahrer

Für sogenannte Rider gelten ebenfalls strengere Vorgaben. Wer beruflich mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter beziehungsweise einem anderen persönlichen Mobilitätsfahrzeug unterwegs ist, muss einen Helm und eine reflektierende Weste tragen. Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften können mit 200 Euro geahndet werden.

Wer seine Arbeit mit einem Motorrad oder Moped ausübt, muss ebenfalls eine reflektierende Weste tragen. Auch hier kann bei einem Verstoß ein Bußgeld von 200 Euro verhängt werden.

Die meisten der genannten Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für die vorgeschriebene Beleuchtung von E-Scootern und die neuen Anforderungen an bereits zugelassene Motorradhelme gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027.

Quellen: Málaga Hoy, DGT, BOE (Real Decreto 518/2026)

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