Parkplatz reservieren als Fußgänger – das sagt das spanische Verkehrsamt dazu

Wer sich auf die Straße stellt, um einen Parkplatz freizuhalten, riskiert ein Bußgeld – selbst ohne ausdrückliches Verbot im Gesetzestext.

Parkplatz sichern in Spanien

Parkplatz sichern in Spanien

Gerade in der Urlaubssaison kommt es oft vor: Jemand stellt sich in eine freie Parklücke, um sie für ein Fahrzeug zu sichern.

Was in vielen Ländern eine Grauzone ist, sieht die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) kritisch – und es kann teuer werden.

Das spanische Verkehrsrecht enthält zwar keine ausdrückliche Klausel, die das Freihalten von Parkplätzen durch Fußgänger verbietet.

Doch Artikel 122 Absatz 6 des Reglamento General de Circulación legt klar fest: „Wenn es einen Gehweg, eine Fußgängerzone oder einen anderen geeigneten Ort gibt, darf sich kein Fußgänger auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen aufhalten – auch nicht in Erwartung eines Fahrzeugs.“

Konkret bedeutet das: Wer sich in Spanien auf die Straße stellt, um einen Parkplatz zu sichern, begeht einen Verkehrsverstoß – auch wenn es unabsichtlich geschieht.

Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich

Die DGT weist darauf hin, dass Fußgänger genauso wie Autofahrer zur Einhaltung der Verkehrsregeln verpflichtet sind. Je nach Verstoß drohen empfindliche Strafen:

  • 80 Euro: für das unzulässige Betreten der Fahrbahn (wie beim Reservieren eines Parkplatzes), das Überqueren außerhalb eines Zebrastreifens oder das Gehen auf Schnellstraßen und Autobahnen.
  • 200 Euro: für das Überqueren einer Straße bei roter Ampel.
  • 1.000 Euro: für die Weigerung, sich nach einem Unfall oder Verstoß gegen die Verkehrsregeln einem Alkohol- oder Drogentest zu unterziehen – auch Fußgänger können hierzu verpflichtet werden.

Quellen: El País, Autopista.es

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