Abgeriegelte Gemeinden in Andalusien – was ist erlaubt?

In immer mehr Gemeinden darf man nur noch mit triftigem Grund ein- und ausreisen

Verfolgungsjagd in Marbella

Was ist ein triftiger Grund?

Am 15. Januar hat die andalusische Regierung in Anbetracht der stetig steigenden Covid19-Infektionszahlen unter anderem festgelegt, dass Gemeinden mit einer 14-Tage-Inzidenz von über 500 Infizierten pro 100.000 Einwohner abgeriegelt werden (“Cierre perimetral”). In Gemeinden mit einer 14-Tage-Inzidenz von 1.000 Infizierten pro 100.000 Einwohnern müssen zusätzlich die Gastronomie und der nicht-essentielle Handel schließen.

396 Gemeinden sind in Andalusien nach dem Stand vom Samstag, 23. Januar perimetral geschlossen, darunter in der Provinz Málaga Marbella, Málaga-Stadt, Torremolinos, Fuengirola, Estepona und Vélez-Málaga. In all diese Gemeinden sowie in andere Provinzen ist die Ein- und Ausreise nur mit triftigem Grund erlaubt. Was aber gilt als triftiger Grund? Hier noch einmal zur Erinnerung die im andalusischen Amtsblatt BOJA aufgelisteten Gründe, mit denen eine Ein-oder Ausreise erlaubt ist und die im Falle einer Polizeikontrolle nachgewiesen werden müssen:

  • Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen
  • Erfüllung von beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen
  • Besuch von Universitäten, Lehr- und Bildungseinrichtungen, einschließlich Kindergärten
  • Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Familienwohnsitzes
  • Hilfe und Pflege für ältere, minderjährige, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
  • Fahrten zu Finanz- und Versicherungsinstituten oder Tankstellen (nur in der angrenzenden Gemeinde)
  • Erforderliche Handlungen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen
  • Erneuerung von Genehmigungen und behördlichen Dokumenten, sowie andere unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge
  • Durchführung von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht verschoben werden können
  • In dringenden Fällen: Besuch eines Tierschutzzentrums
  • Zu sportlichen Wettkämpfen im Falle von Profisportlern
  • Aufgrund von höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit
  • Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist

Montags und Donnerstags wird neu entschieden

Die andalusische Regierung veröffentlicht jeden Montag und Donnerstag eine aktuelle Liste der Städte und Gemeinden, die eine 14-Tages-Infektionsrate von 500, beziehungsweise 1.000 Fällen pro 100.000 Einwohner überschreiten. Die Restriktionen, die damit verbunden sind, treten mit einer Gültigkeit von 14 Tagen jeweils am darauffolgenden Mittwoch bzw. Samstag um 0.00 Uhr in Kraft. Wie die Zahlen in der eigenen Gemeinde aussehen, kann man auf dieser Seite verfolgen.

Auch die Einreise nach Andalusien ist im Übrigen derzeit nur unter triftigen Gründen erlaubt. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurde für Andalusien das bestehende Einreiseverbot bis zum 1. Februar 2021 verlängert. „Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu,“ heißt es auf der  Seite des Auswärtigen Amtes.

Quellen: BOJA Extraordinaria Nr.77, Junta de Andalucia, Diario SUR.

6 BEMERKUNGEN

    • Guten Tag Melanie,
      zu diesem Thema habe ich im Amtsblatt BOJA tatsächlich nichts gefunden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie einen Nachweis mit sich führen und belegen können, dass Sie Ihr Postfach in einer anderen Gemeinde haben. Viel Erfolg und beste Grüße, Sabine Schulz

  1. Wie sieht es mit einkaufen aus? Ich müsste 18km fahren bis zu einem größeren Supermarkt. Bei uns in der nächsten Ortschaft (ich lebe im campo) gibt es nur kleine Geschäfte

    • Guten Tag Herr Weber,
      das ist laut andalusischem Amtsblatt nur möglich für Lebensmittel, die es in Ihrer Gemeinde nicht gibt. In diesem Fall dürften Sie in die Nachbargemeinde fahren. Beste Grüße!

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein