Reisen mit Haustieren im Flugzeug nach Spanien: Das muss man beachten

Trotz anderslautender Gerüchte ändern sich die Bestimmungen nicht wesentlich, sondern werden nur innerhalb der europäischen Union vereinheitlicht

Haustiere im Flugzeug nach Spanien mitnehmen

Haustiere im Flugzeug nach Spanien mitnehmen

Für viele Tierhalter ist der beste Reisebegleiter ein vierbeiniger. Doch wer mit Hund, Katze oder Frettchen in den Urlaub fliegen möchte, muss sich an strenge Regeln halten.

Während die Grundlagen innerhalb der EU gleich sind, gibt es für die Einreise nach Spanien ab April 2026 einige geringfügige Änderungen. Hier ein Überblick über die wichtigsten offiziellen Bestimmungen.

Die EU-Grundlagen: Das gilt für alle Reisen mit Haustieren

Grundsätzlich gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die nicht-kommerzielle Verbringung von Haustieren. Diese sind in der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 festgelegt. Ziel ist es, die Verbreitung von Krankheiten wie Tollwut zu verhindern und gleichzeitig das Reisen mit Haustieren zu erleichtern.

Als Haustiere im Sinne dieser Regelungen gelten Hunde, Katzen und Frettchen. Nur für diese Tiere wird der EU-Heimtierausweis mit Angaben zum Haustier, wie den Mikrochip- oder Tätowierungscode, Tiergesundheitsdaten (z. B. einen Nachweis über die Tollwutimpfung) und die Kontaktdaten des Besitzers und des Tierarztes ausgestellt.

Bei anderen Tieren wie Vögeln, Fischen oder Nagetieren muss man sich bei den Behörden des jeweiligen Landes erkundigen.

Die Tiere müssen von ihren Besitzern oder einer autorisierten Person begleitet werden und dürfen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Die Höchstzahl liegt bei fünf Tieren pro Person und darf nur für die Teilnahme  an Wettbewerben oder Ausstellungen überschritten werden. Nähere Information zu den europäischen Bestimmungen gibt es unter diesem Link sowie zur deutschen Verordnung unter diesem Link.

Allgemeine, länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise sowie Informationen zu Einreisebestimmungen für Haustiere in Österreich und der Schweiz findet man auf den jeiweligen Länderwebseiten.

Die wichtigsten Dokumente und die neue Regelung ab April 2026

Bisher basierte der Rechtsrahmen für das Reisen mit Haustieren hauptsächlich auf der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Diese wird ab dem 22. April 2026 durch eine neue delegierte Verordnung der Europäischen Kommission abgelöst.

Im Internet kursieren Gerüchte, dass ab diesem Zeitpunkt eine verpflichtende Online-Anmeldung vor jeder Reise notwendig ist.

Ein solches System wird zwar auf EU-Ebene diskutiert, ist aber noch nicht in Kraft und derzeit kein Pflichtbestandteil für Reisen innerhalb der EU.

Was ändert sich konkret ab dem 22. April 2026?

Die gute Nachricht für Reisende: Die täglichen Anforderungen für Reisen innerhalb der EU bleiben weitgehend gleich. Das Haustier benötigt weiterhin einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung.

Die Neuerung betrifft vor allem den Verwaltungsakt und die Kontrollen. Es gibt einen neuen Rechtsrahmen für die gesamten EU, was die Rechtsgrundlage vereinheitlicht.

Zudem wird die Kontrolle von Einreisen aus Drittstaaten verstärkt. Für Tiere, die aus Ländern außerhalb der EU (wie der Schweiz oder Großbritannien) in die EU einreisen, wird die Rolle des amtlichen Tiergesundheitszeugnisses gestärkt.

Dessen Gültigkeit ist in der Regel auf sechs Monate ab Einreise in die EU oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung begrenzt.

Für Reisen innerhalb der EU ist und bleibt der EU-Heimtierausweis das zentrale Dokument. Er wird von einem Tierarzt ausgestellt und bestätigt die Identität des Tieres (Mikrochip-Nummer) sowie die gültige Tollwutimpfung.

Der Mikrochip muss den ISO-Standards 11784 oder 11785 entsprechen. Tätowierungen sind nur noch gültig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 eindeutig lesbar angebracht wurden.

Spezifische Bestimmungen für Flugreisen nach Spanien

Bei Reisen nach Spanien gelten die EU-weiten Regeln, ergänzt durch nationale Vorschriften, die insbesondere von der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) überwacht werden.

Die Einreise nach Spanien aus einem Nicht-EU-Staat muss über einen der sogenannten Puntos de Entrada, speziell dafür zugelassene Einreisepunkte erfolgen. In Spanien gelten die meisten Flughäfen und Häfen als Puntos de Entrada.

Bei Einreise aus Drittländern oder mit mehr als fünf Tieren muss am Flughafen der ‚rote Ausgang‘ (Canal rojo) benutzt werden, wo vom Zoll eine Dokument- und Identitätskontrolle durchgeführt wird.

Ein wichtiger Punkt für Spanien-Reisende: Die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 15 Wochen sind, ist nicht gestattet, da die Tollwutimpfung frühestens mit 12 Wochen erfolgen darf und erst 21 Tage danach gültig ist.

Alle Informationen dazu findet man auf der Seite der spanischen Regierung.

Zusätzlich zu den Reisebestimmungen gibt es in Spanien neue nationale Tierschutzgesetze, die für alle Hundehalter im Land gelten. Diese sind zwar keine spezifischen Flugregeln, aber für jeden, der mit seinem Hund nach Spanien reist oder dorthin zieht, wichtig.

Seit 2023 besteht unter anderem eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundehalter und ein kostenloser Online-Kurs für Hundehalter.

Diese Bestimmungen werden seit Anfang 2026 verstärkt kontrolliert.

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