Eigentümergemeinschaften müssen Ferienwohnungen ausdrücklich in ihren Statuten verbieten

Touristenwohnungen in Spanien

Verbot touristischer Vermietung

Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo, TS) hat entschieden, dass Gemeinschaften von Wohnungseigentümern Ferienwohnungen nur dann untersagen können, wenn dies klar und ausdrücklich in den Statuten festgelegt ist.

Eine allgemeine Beschreibung der Nutzung des Gebäudes reicht nicht aus, um touristische Vermietungen zu verbieten.

Der Fall betrifft einen Eigentümer in Madrid, der seine Wohnung als Ferienunterkunft vermietete. Die Eigentümergemeinschaft klagte, da sie die Aktivität als “störend und unangenehm” betrachtete.

Während ein Provinzgericht zunächst zugunsten der Gemeinschaft entschied, hob der Oberste Gerichtshof das Urteil nun auf.

Das Gericht stellte klar, dass die bestehenden Statuten lediglich bestimmte medizinische Einrichtungen, illegale Aktivitäten und Maschinen, die den häuslichen Rahmen sprengen, untersagen – nicht jedoch explizit touristische Vermietungen.

Bereits 2023 hatte der Tribunal Supremo entschieden, dass ein Verbot in den Statuten auch durch eine allgemeine Klausel zur Untersagung wirtschaftlicher Tätigkeiten möglich sei. In diesem aktuellen Fall fehlte jedoch auch eine solche Regelung.

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