Darf ein Restaurant in Andalusien eine Gebühr für die Reservierung verlangen?

Die andalusische Verbraucherschutzbehörde klärt auf, was in Bars und Restaurants erlaubt ist – und was nicht

Verbraucherrechte in Restaurants an der Costa del Sol
Foto: Junta de Andalucía

Verbraucherrechte in Restaurants an der Costa del Sol

Gerade zur Semana Santa, wenn Tische in der ganzen Region heiß begehrt sind, stellen sich viele Gäste dieselben Fragen: Ist es legal, dass ein Restaurant für eine Reservierung kassiert? Was passiert, wenn man storniert?

Die andalusische Verbraucherschutzbehörde hat jetzt klare Antworten gegeben.

Grundsätzlich gilt: Eine bloße Bearbeitungsgebühr für die Reservierung ist nicht zulässig. Wohl aber dürfen Restaurants einen Vorausbetrag verlangen, um die Reservierung zu sichern – dieser muss dann jedoch vollständig mit der Rechnung verrechnet werden. Wichtig: Betrag und Bedingungen müssen dem Gast vorab klar mitgeteilt werden.

Stornierungsgebühren unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Auch Stornierungsgebühren sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel bei kurzfristiger Absage. Voraussetzung ist aber, dass der Gast vor der Buchung ausdrücklich über Fristen, Beträge und Bedingungen informiert wurde.

Weitere Punkte, die viele nicht kennen: Brot, Oliven oder ähnliche Kleinigkeiten dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie sichtbar auf der Speisekarte mit Preis aufgeführt sind. Leitungswasser muss auf Wunsch kostenlos serviert werden.

Die Speisekarte muss mindestens auf Spanisch und in gedruckter Form vorliegen – ein reiner QR-Code genügt nicht. Trinkgeld ist und bleibt freiwillig und darf nicht als Pflichtposten auf der Rechnung erscheinen.

Ist die Annahme von Kreditkarten in Restaurants an der Costa del Sol Pflicht?

Zum Thema Zahlung: Restaurants sind nicht verpflichtet, Kartenzahlung anzubieten – müssen darauf aber im Voraus hinweisen. Barzahlung hingegen müssen sie akzeptieren, und zwar bis zum gesetzlichen Limit von 1.000 Euro. Aufschläge für Kartenzahlung sind generell verboten.

Wer in einem Restaurant eine unzulässige Praxis feststellt, hat das Recht, das offizielle Beschwerdebuch zu verlangen.

Für kostenlose Beratung steht außerdem der Verbraucherschutzdienst Consumo Responde zur Verfügung: telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 900 21 50 80, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 15 Uhr, sowie online unter consumoresponde.es.

Quelle: Dirección General de Consumo, Junta de Andalucía

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