Bankkunden in Spanien erwartet seit dem 28. Juni eine spürbare Veränderung beim Geldabheben: Neue Geldautomaten müssen fortan deutlich barrierefreier gestaltet sein.
Grundlage ist das EU-Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das durch das spanische Gesetz 11/2023 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Ziel ist es, Menschen mit körperlichen, visuellen oder kognitiven Einschränkungen den Zugang zu Bankdienstleistungen deutlich zu erleichtern.
Die Neuerungen betreffen vor allem neu installierte Automaten, die mit akustischen Anleitungen, Sprachführung, Braille-Tastaturen und kontrastreichen Displays ausgestattet sein müssen. Auch größere Schriftarten, klar verständliche Sprache, vereinfachte Menüs und individuell einstellbare Anzeigeoptionen sind vorgesehen.
Die Bedienhöhe wird so angepasst, dass auch Rollstuhlfahrer problemlos Zugang haben. Damit soll die Bedienung komfortabler und sicherer werden – auch für ältere Menschen oder Personen mit wenig technischer Erfahrung.
Bereits bestehende Automaten bleiben vorerst ausgenommen. Banken und Sparkassen haben jedoch Zeit bis 2030, ihre Geräte schrittweise anzupassen – vorausgesetzt, die Automaten sind nicht älter als zehn Jahre. Damit will der Gesetzgeber einen reibungslosen Übergang ermöglichen.
Quellen: Diario SUR, BOE Ley 11/2023, Europa Press