So funktioniert der Umtausch eines deutschen in einen spanischen Führerschein

Für das Umschreiben ist das Straßenverkehrsamt (Jefatura de Tráfico) zuständig. Eine Zusammenfassung aller Informationen und Möglichkeiten

Deutscher Führerschein in Spanien

Deutscher Führerschein in Spanien

Deutsche, die in Spanien gemeldet sind, sind nach Ablauf einer gewissen Frist dazu verpflichtet, ihren deutschen Führerschein gegen einen spanischen zu tauschen beziehungsweise umschreiben zu lassen. Für diesen Umtausch ist das spanische Straßenverkehrsamt (Jefatura de Tráfico, kurz DGT) zuständig. Wir haben ein paar Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.

Vorab eine allgemeine Information zum Führerschein in Deutschland: Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind dann zu erneuern. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, und dient der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen der EU-Mitgliedsstaaten ist die am 19.01.2013 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments. Danach werden deutsche Führerscheine in Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich anerkannt.

Wann muss ein deutscher Führerschein gegen einen spanischen getauscht werden?

Deutsche Führerscheine mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 15 Jahren müssen erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden.

Deutsche Führerscheine ohne befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaber seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als zwei Jahren in Spanien haben, unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und medizinischem Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften.

Der deutsche Führerschein ist somit zwei Jahre nach Wohnsitznahme in einen spanischen Führerschein umzutauschen. Dies gilt auch für Personen, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.

Ein freiwilliger Umtausch des deutschen Führerscheins in einen spanischen ist jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für permanent in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Führerscheine von in Spanien wohnhaften Residenten, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, aus Anlass von Verkehrsverstößen, die gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden sind, von den spanischen Behörden registriert werden.

Wie erfolgt der Umtausch des deutschen Führerscheins?

Am einfachsten ist es, eine sogenannte Gestoría mit dem Umtausch des Führerscheins zu beauftragen. Auch die meisten Fahrschulen bieten diesen Service an. Es empfiehlt sich vorab mehrere Preise einzuholen und zu vergleichen, da diese stark variieren können. Der durchschnittliche Preis liegt bei 90 bis 100 Euro.

Wer den Umtausch des Führerscheins selbst in die Hand nehmen möchte, muss per Internet einen Termin (cita previa) beim Verkehrsamt der jeweiligen Provinz (Jefatura Provincial de Tráfico) vereinbaren.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Antragsformular (Mod. 03 Trámites de conductores) – Wer den Umtausch selbst organisiert benötigt das ausgefüllte und unterschriebene Formular Mod. 03 Trámites de conductores, das beim Verkehrsamt der betreffenden Provinz erhältlich ist (auch online).
  • Nachweis über den Wohnsitz in Spanien (Residencia)
  • Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde (Volante de empadronamiento) – Anmerkung: Dieses Dokument ist ab dem Ausstellungsdatum immer nur 3 Monate gültig.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Medizinisches Gutachten (Certificado médico/Informe de Aptitud Psicofísica) – Die Erstellung dieser Gutachten erfolgt durch autorisierte Stellen, genannt ‘Centro de reconocimiento de conductores’ oder in einem Ärztezentrum, das dafür autorisiert ist. Es ist meist vorab ein Termin zu vereinbaren. Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass, Führerschein, Passfoto (falls dieses nicht vor Ort gemacht wird). Getestet wird neben dem allgemeinen Gesundheitszustand das Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen. Auch hier gilt wieder: Vorab Preise vergleichen. Durchschnittlich werden rund 40 Euro verlangt. Ferner ist es wichtig, darauf zu achten, dass im medizinischen Gutachten alle Führerscheinklassen angegeben werden, die man besitzt.
  • Deutscher Führerschein im Original
  • Aktuelles Passfoto
  • Bei persönlicher Beantragung bei der Jefatura de Tráfico: Bestätigung über die Zahlung der entsprechenden Gebühr.

Im Rahmen des Umtauschs wird der Originalführerschein einbehalten und an die deutsche Behörde zurückgeschickt. Bis zum Erhalt seines neuen spanischen Führerscheins erhält man vorübergehend eine provisorische Fahrerlaubnis, mit der man während drei Monaten innerhalb von Spanien fahren darf.

Mit der Ausstellung des spanischen Führerscheins erfolgt die Eintragung in das spanische Fahrerverzeichnis sowie die Zuteilung eines Strafpunktekontos mit 12 Punkten.

Wie lange ist der spanische Führerschein gültig?

Die Gültigkeit spanischer Führerscheine hängt vom Alter und von der Führerscheinklasse ab:

  • Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE gelten 10 Jahre (ab 65 Jahren: 5 Jahre)
  • Führerscheine der Klassen BTP, C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D und D+E gelten 5 Jahre (ab 65 Jahren: 3 Jahre)

Außerdem spielt der Gesundheitszustand hinsichtlich der Fahrtauglichkeit eine Rolle für die Gültigkeitsdauer.

Weitere Informationen sind auf der Website der spanischen Straßenverkehrsbehörde DGT erhältlich (www.dgt.es). Hier kann man auch einen Termin beim Verkehrsamt der betreffenden Provinz, in der man seinen Wohnsitz hat, vereinbaren.

Information in deutscher Sprache gibt es darüber hinaus beim Auswärtigen Amt unter diesem Link.

Quellen: Auswärtiges Amt; DGT

3 BEMERKUNGEN

  1. Die Information zur Gültigkeit spanischer Führerscheine ist leider nicht vollständig.
    Ab 80 Jahren muss der Führerschein alle 2 Jahre erneuert werden, Ich bin 92 Jahre alt und muss ihn jedes Jahr neu beantragen.
    Welche Regelung gilt für hier länger als 6 Monate lebende Ausländer die die zwar gemeldet sind, Eigentum haben, aber nicht Resident sind.

    • Hallo Herr Beckmann, vielen Dank für Ihren Hinweis. Zu Ihrer Frage: wenn Sie länger als 6 Monate in Spanien leben, sind Sie in Spanien steuerpflichtig und müssen entsprechend Ihren ersten Wohnsitz hier anmelden. Entsprechend gilt dann das im Bericht beschriebene. Ihnen noch ein schönes Wochenende.

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